Böllertourismus-Ende?

Tschechien verschärft Regeln für Feuerwerkskörper

Ausland
01.12.2025 20:59
Porträt von krone.at
Von krone.at

Tschechien ist gerade vor dem Jahreswechsel bei Österreichern als Baller- und Böllerparadies beliebt – doch damit könnte jetzt Schluss sein. Denn der Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern wurden drastisch eingeschränkt. So ist künftig nur noch Kleinstfeuerwerk leicht erhältlich.

Es dürfte vorbei sein mit dem Böllertourismus an der österreichisch-tschechischen Grenze: Konnte man lange Zeit problemlos potenziell tödliche Pyrotechnik, beispielsweise in Hinterzimmern des Asia Dragon Bazars in der Nähe des Grenzübergangs Kleinhaugsdorf, erwerben, wurden die Regeln im Nachbarland nun bedeutend verschärft.  

Am Montag trat ein Gesetz in Kraft, das unter anderem den Verkauf von Feuerwerkskörpern auf Märkten und an mobilen Verkaufsständen verbietet. Nur mehr Pyrotechnik der Kategorie F1 – also Wunderkerzen, Knallerbsen oder Tischfeuerwerk – kann man dort erwerben, für den Kauf von etwa Raketen müssen reguläre „feste“ Läden aufgesucht werden.

Zum Vergleich: In Österreich darf man ab 16 Jahren auch Feuerwerk der Kategorie F2 kaufen und verwenden. Diese Pyrotechnik wird auch Kleinfeuerwerk genannt, Gefahrenpotenzial und Lärmpegel sind gering. 

Was erlaubt ist bei uns und was nicht

Raketen und Böller werden in vier Kategorien (F1, F2, F3 und F4) unterteilt. Da geht es um Alter und Fachkenntnisse.

  • Von F1 (Freigabe ab zwölf Jahren, keine Berechtigung erforderlich) geht wenig Gefahr aus. Es handelt sich etwa um Wunderkerzen, Knallbonbons oder Tischfeuerwerke.
  • Auch wenig bedenklich ist F2, wie die berühmten Schweizer Kracher oder „Ladycracker“ (Freigabe ab 16, keine Berechtigung erforderlich).
  • Kritisch wird es ab Kategorie F3 (viele Böller oder auch Feuerräder). Hier gilt Verkauf ab 18 Jahren und Sachkundigkeit.
  • F4 darf gar nur an Fachleute mit Berechtigung verkauft werden. Von den Feuerwerken und Bomben geht große Gefahr aus.

Im Video erklärt Anwalt Sascha Flatz, welche Feuerwerkskörper in Österreich erlaubt sind und wann man in tragischen Fällen mit einem Prozess rechnen muss – vielleicht sogar einer Haftstrafe.

Weitreichende Böllerverbotszonen
Im Umkreis von 250 Metern um bestimmte Einrichtungen gilt nun auch in Tschechien nun landesweit ein Böllerverbot. Dazu zählen unter anderem Krankenhäuser, Alters- und Pflegeheime, Tierheime und zoologische Gärten sowie landwirtschaftliche Tierhaltungen. Das Gesetz gibt Kommunen zudem die Möglichkeit, auf ihrem Gebiet ein erweitertes oder gar flächendeckendes Verbot auszusprechen.

Hohe Geldstrafen drohen
Bei Zuwiderhandlungen gegen die neuen Böllerverbotszonen drohen Geldstrafen von bis zu 100.000 Kronen (rund 4140 Euro) für Einzelpersonen und bis zu einer Million Kronen (rund 41.400 Euro) für Organisationen. Zahlreiche Städte wie Nachod sagten ihre professionelle Feuerwerksshow am Neujahrstag ab, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Andere Städte wie Prag sind bereits vor Jahren von dieser Tradition abgekommen.

Schon mehrere verletzte Jugendliche in Österreich
In Österreich wurden bereits die ersten Beschlagnahmungen von und Verletzten durch Böller gemeldet. So fanden in Graz zwei Zwölfjährige beim Spazieren einen Knallkörper und wollten ihn folgenschwer ausprobieren, in Pinkafeld im Südburgenland wurde ein Krampus durch die Explosion eines Böllers verletzt und im Bezirk Wiener Neustadt explodierte Feuerwerkskörper und sorgten dafür, dass ein ebenfalls Zwölfjähriger ins Spital geflogen werden musste.

Obwohl es noch einen Monat bis Silvester dauert, ist dies damit allein in Niederösterreich der zweite schwere Böller-Unfall mit Jugendlichen binnen kurzer Zeit. Bereits Mitte November war im St. Pöltener Kaiserwald ein 15-Jähriger schwer verletzt worden, als er einen zuvor nicht explodierten Knaller überprüfen wollte. 

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