Ein 32-Jähriger musste sich am Montag vor dem Schöffengericht Feldkirch wegen des Verdachts des versuchten sexuellen Missbrauchs verantworten. Der Mann soll Ende Mai im Bereich des Bahnhofs Bregenz eine 16-Jährige bedrängt haben. Ein Passant alarmierte damals die Polizei.
In der Verhandlung gingen die Darstellungen der Beteiligten deutlich auseinander. Der Angeklagte erklärte, die Jugendliche habe ihn angerufen und „zum Bahnhof bestellt“. Zudem habe es zwischen beiden seit Längerem eine sexuelle Beziehung gegeben. Die 16-Jährige widersprach dieser Darstellung entschieden. Der Mann bestritt außerdem eine Vergewaltigungsabsicht, räumte aber ein, „alkoholisiert gewesen“ zu sein.
Videoaufnahmen vom Tatort
Die Videoaufnahmen vom Tatort zeigen den Mann, wie er die Jugendliche mehrfach küsst oder zu küssen versucht und sich dabei teilweise entkleidet. Zwar stößt die 16-Jährige ihn einige Male weg, jedoch flüchtet sie nicht. Nach Angaben des Gerichts ist auch zu sehen, dass sie ihn ihrerseits wiederholt „umarmt und küsst“.
Der Angeklagte ist kein Unbekannter: Wegen früherer Delikte wurde er mehrfach begutachtet und zeitweise im Landeskrankenhaus Rankweil untergebracht. Gerichtsgutachter Reinhard Haller erklärte, beim Angeklagten liege aufgrund eines schweren Schädeltraumas aus der Kindheit eine „erheblich eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit“ vor. Dennoch könne er „Recht von Unrecht unterscheiden“.
Verteidiger: „Das auf dem Video war nichts!“
Die Verteidigung zeigte sich empört. „Mir fehlen die Worte – das auf dem Video war nichts!“, sagte Anwalt Klaus Fischer und verlangte sowohl einen Freispruch als auch die Ablehnung einer forensisch-therapeutischen Einweisung. Der Schöffensenat folgte dieser Argumentation. „Das Opfer sprach von Gewalt. Im Video ist keine zu sehen“, erklärte Richterin Franziska Klammer. Die Aufnahmen stimmten „nicht mit den Aussagen des Opfers überein“. Der Mann wurde freigesprochen, auch eine Einweisung in eine Einrichtung wurde verworfen. Eine Therapie hält das Gericht aber für notwendig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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