Am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen wird am Dienstag gegen einen 23-Jährigen verhandelt, der am 14. Dezember 2024 vor einer Innenstadt-Disco dem damaligen Rapid-Stürmer Guido Burgstaller einen Faustschlag ins Gesicht versetzt und den Fußballer schwer verletzt hatte. Es geht um 73.000 Euro.
Dafür wurde der Mann im vergangenen März wegen schwerer Körperverletzung zu 16 Monaten bedingter Haft verurteilt. Nun soll er dem inzwischen vom aktiven Sport zurückgetretenen Fußballer über 73.000 Euro bezahlen.
Burgstaller hat den 23-Jährigen verklagt und macht neben Heilungskosten in Höhe von 6130 Euro und 9000 Euro an Schmerzensgeld einen verletzungsbedingten Verdienstausfall für dreieinhalb Monate geltend, den er mit über 58.000 Euro beziffert.
Mitverschulden bei Burgstaller?
Für Klaus Ainedter, den Rechtsvertreter des Beklagten, sind die Ansprüche insofern zu hoch bemessen, als er in zivilrechtlicher Hinsicht ein gewisses Mitverschulden bei Burgstaller ortet. „Er wurde nicht durch den Schlag verletzt, sondern aufgrund der Folgen des Sturzes“, meinte Ainedter vor der Verhandlung. Burgstaller habe den Sturz aufgrund seiner Alkoholisierung nicht abfedern können bzw. sich nicht abgestützt.

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