Xi Jinping will bei der Internetzensur „das Schwert ziehen“: Der chinesische Staatschef hat ein entschiedenes behördliches Vorgehen gegen als schädlich eingestuftes Verhalten im Internet angekündigt.
Wie die amtliche Nachrichtenagentur Xinhua berichtet, kündigte Xi bei einem Treffen der Kommunistischen Partei am Freitag Maßnahmen für einen „sauberen und rechtschaffenen Cyberspace“ an. Fehlverhalten im Internet „verschmutzt das soziale Ethos“, warnte der Präsident demnach. Worauf er sich genau bezog, berichtete Xinhua nicht.
.Wir müssen uns trauen, das Schwert zu ziehen, solches Verhalten entschieden niederzuschlagen.
Chinas Präsident Xi Jinping
„Wir müssen uns trauen, das Schwert zu ziehen, solches Verhalten entschieden niederzuschlagen“ und die dahinter stehenden Profitinteressen zu treffen, sagte Xi dem Bericht zufolge. Das „Online-Ökosystem zu regulieren“, sei „eine wichtige Aufgabe beim Aufbau Chinas als Cyber-Macht“. Es gehe um die „Entwicklung und Sicherheit des Landes sowie die grundlegenden Interessen des Volkes“. Welche Maßnahmen dazu ergriffen werden sollen, sagte der chinesische Staatschef allerdings nicht.
Inhalte müssen moderiert werden
Die chinesische Regierung fordert von Online-Plattformen, ihre Inhalte zu moderieren. Posts in Netzwerken müssen demnach streng kontrolliert werden, um als umstürzlerisch, vulgär, pornografisch oder schädlich im Allgemeinen eingeschätzte Inhalte zu verhindern.
Die chinesische Internet-Regulierungsbehörde CAC hatte im September erklärt, sie werde gegen die News-App Jinri Toutiao des TikTok-Mutterkonzerns ByteDance sowie gegen UCWeb, das Internetbrowser-Unternehmen des chinesischen Internetriesen Alibaba, wegen der Verbreitung schädlicher Inhalte vorgehen. Außerdem wurden Strafen wegen mangelnden Content-Managements gegen die Mikroblogging-Plattform Weibo, die Kurzvideo-App Kuaishou und das Instagram ähnliche Netzwerk Xiaohongshu verhängt.
Wie die CAC damals mitteilte, gehören zu den Maßnahmen gegen Online-Plattformen, die ihre Inhalte nicht ausreichend kontrollieren, Einbestellungen zu Befragungen, Verfügungen zur Entfernung bestimmter Inhalte innerhalb einer vorgegebenen Frist, Verwarnungen sowie „strikte Sanktionen gegen die Verantwortlichen“. Welche Strafen genau verhängt werden, ließ die Aufsichtsbehörde offen.

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