Fataler Wintersportunfall mit Fahrerflucht am Sonntag in Sölden im Tiroler Ötztal: Ein zunächst unbekannter Snowboarder kollidierte mit einer Skifahrerin (41), ließ diese schwer verletzt liegen und suchte das Weite. Im Zuge der Erhebungen konnte schließlich ein Verdächtiger gefasst werden. Die „Krone“ weiß, was einem Verdächtigen nach Fahrerflucht droht.
Zu der folgenschweren Kollision in Sölden war es am Sonntag kurz vor 10 Uhr gekommen. Der zunächst unbekannte Snowboarder kollidierte auf einer schwarzen Piste mit der 54-jährigen deutschen Skifahrerin. Die Frau erlitt durch die Wucht des Zusammenstoßes schwere Verletzungen und blieb auf der Piste liegen.
Snowboarder fuhr ohne anzuhalten weiter
Der Snowboarder hingegen tat offenbar so, als wäre nichts passiert – er setzte laut Polizei seine Fahrt ohne anzuhalten fort. Sprich: Der Unbekannte beging Fahrerflucht, was freilich kein Kavaliersdelikt ist.
Die schwer verletzte Skifahrerin wurde von den alarmierten Rettungskräften erstversorgt und im Anschluss ins Krankenhaus gebracht. Dem Snowboarder blüht jetzt jede Menge Ärger – dieser konnte nämlich ausgeforscht werden. Beim Verdächtigen handelt es sich laut Polizei um einen 43-jährigen Polen.
Was nach Fahrerflucht auf Piste droht
Wer auf der Piste einen anderen Wintersportler quasi über den Haufen fährt, gegen den wird wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Darauf stehen theoretisch schon bis zu drei Monate Haft.
Im Stich lassen von Verletztem
Wer dann auch noch davonfährt, ohne sich um das Opfer zu kümmern, lässt einen Verletzten im Stich. Dafür sieht das Gesetz bis zu einem Jahr Haft vor. Ist die Person schwer verletzt, so drohen bis zu zwei Jahre Haft. Gab es einen Toten, erhöht sich der Strafrahmen auf drei Jahre.
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