AK-SERVICE-TIPP

Während der Karenz: Ist ein Zuverdienst erlaubt?

Steiermark
19.11.2025 05:59
Porträt von Steirerkrone
Von Steirerkrone

Wer gerne in der Elternkarenz etwas dazuverdienen möchte und nicht weiß, ob und bis zu welcher Höhe dies möglich ist, für den hat Elisabeth Mattersdorfer, Expertin für Frauen- und Gleichstellungsthemen in der Arbeiterkammer Steiermark, hier wertvolle Tipps parat.

Die Karenz ist der Anspruch auf Freistellung von der Arbeit gegenüber dem Arbeitgeber und dauert maximal bis zum vollendeten 2. Lebensjahr des Kindes. Während dieses Zeitraumes ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, einer Beschäftigung nachzugehen.

Für die gewählten Kinderbetreuungsgeldvarianten gelten verschiedene Zuverdienstgrenzen. Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld ist es die Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro pro Monat (Stand 2025). Wird das Kinderbetreuungsgeld-Konto bezogen, darf man 18.000 Euro im Kalenderjahr dazuverdienen, das entspricht einem Bruttolohn von ca. 1372 Euro pro Monat.

Beschäftigung über Geringfügigkeit hinaus
Einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis während der Karenz nachzugehen, ist grundsätzlich kein Problem. Darüber hinaus erlaubt das Mutterschutzgesetz eine Beschäftigung von 13 Wochen im Kalenderjahr über der Geringfügigkeitsgrenze. Dies gilt nur dann, wenn man sich das ganze Jahr in Elternkarenz befindet, andernfalls wird die Anzahl der Wochen anteilig berechnet. Sollte diese Grenze überschritten werden, besteht die Gefahr, den Kündigungsschutz in der Karenz zu verlieren.

Bei Fragen kann man sich an die AK Steiermark wenden.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Steiermark
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt