Lukas Hartlauer, Experte im Arbeitsrecht in der Arbeiterkammer Steiermark, kennt alle Feinheiten rund um einen anstehenden Pensionsantritt und weiß, ob und wie das Arbeitsverhältnis vorab aufgelöst werden muss.
Der Schritt in die Pension ist für viele ein sehr großer Meilenstein – doch er bringt auch rechtliche Feinheiten mit sich, die man beachten muss.
Wichtig zu wissen: mit dem Pensionsantritt endet das Arbeitsverhältnis nicht automatisch. Wer also in Pension gehen möchte, muss das Arbeitsverhältnis entweder durch Kündigung oder einvernehmliche Auflösung beenden.
Bei der einvernehmlichen Auflösung braucht es die Zustimmung des Arbeitgebers und ist der Endtermin zu vereinbaren, während bei einer Kündigung bestimmte Fristen und Termine einzuhalten sind. Aus Beweiszwecken sollte sowohl die Kündigung als auch die einvernehmliche Auflösung immer schriftlich erfolgen.
Anspruch auf Abfertigung bleibt bestehen
Der Anspruch auf Abfertigung – egal ob nach dem alten oder neuen System – bleibt anlässlich der Pensionierung in beiden Fällen bestehen. Um die Pension zu erhalten, ist es erforderlich, bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) einen Antrag zu stellen. Empfehlenswert ist, diesen etwa ein bis zwei Monate vor der geplanten Pensionierung einzureichen.
Bei Unklarheiten informiert und unterstützt die Arbeiterkammer Steiermark, um einen reibungslosen Übergang in die Pension zu garantieren.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.