Autos, Tabak & Co.

Begutachtung endet: Breite Kritik an Steuerpaket

Wirtschaft
22.01.2014 09:20
Breite Kritik am Steuerpaket der Regierung kommt erwartungsgemäß von Autofahrern und Tabakindustrie. Probleme hat die am Mittwoch ablaufende Begutachtung aber auch bei den Details des Abgabenänderungsgesetzes aufgezeigt: So hinterfragt der Verfassungsdienst das Vorgehen der Politik beim Glücksspielgesetz und der Rechnungshof kritisiert die Verschiebung der Mehreinnahmen zugunsten der Länder.

Trotz der kurzen Begutachtungsfrist von nur zwölf Tagen sind bereits mehr als 30 Stellungnahmen im Parlament eingelangt - darunter auch zahlreiche von Privatpersonen, die sich über die Steuererhöhungen bei Autos beschweren. Der SPÖ-nahe Autofahrerklub ARBÖ kritisiert, dass damit auch einkommensschwache Personen belastet würden: So verteuere die leistungsabhängige Staffelung der Versicherungssteuer auch Vans für Großfamilien.

Austria Tabak will Einfuhrbeschränkung für EU-Zigaretten
Die Austria Tabak warnt, dass die durch die Tabaksteuer-Erhöhung erwarteten Mehreinnahmen möglicherweise nicht realisiert werden können. Schon im Vorjahr seien 20 Prozent der Zigaretten aus dem Ausland importiert worden, dieser Trend werde durch die nunmehrige Verteuerung noch verstärkt. Der Konzern erwartet, dass der Preisanstieg teils deutlich über 15 Cent pro Packung Zigaretten liegen wird und plädiert dafür, den Import aus anderen EU-Ländern auf 300 Stück zu begrenzen. Derzeit darf man zumindest 800 Zigaretten einführen.

Glücksspiel: Welche Strafen sollen gelten?
Kritik gibt es auch am Plan der Regierung, Verstöße gegen das Glücksspielgesetz im Zweifelsfall von den Verwaltungsbehörden anstatt von den ordentlichen Gerichten verfolgen zu lassen. Illegales Glücksspiel kann derzeit sowohl nach den Verwaltungsstrafbestimmungen des Glücksspielgesetzes (§52) als auch nach den gerichtlichen Strafbestimmungen des Strafgesetzbuches (§168) verfolgt werden. Weil gemäß dem Doppelbestrafungsverbot nur eines von beiden angewandt werden darf, will die Regierung nun im Zweifelsfall den Verwaltungsstrafbestimmungen im Glücksspielgesetz Vorrang vor Polizei und Justiz einräumen.

Der Verfassungsdienst im Kanzleramt meldet aber Bedenken an. Er verweist darauf, dass die Strafdrohungen im Strafgesetzbuch (bis zu sechs Monate Haft) strenger sind als im Glücksspielgesetz (künftig bis zu 60.000 Euro Geldstrafe) und will wissen, weshalb nicht die gerichtliche Zuständigkeit ausgedehnt wird. Die zuständigen Verwaltungsgerichte sowie die Vereinigung der Finanzrichter fordern wegen der zusätzlichen Belastung durch Hunderte Glücksspielverfahren mehr Ressourcen. Außerdem will der Verfassungsdienst wissen, wieso es künftig gerade drei Lizenzen für Pokersalons geben soll.

Rechnungshof rügt kurze Frist
Der Rechnungshof bemängelt wie auch der Verfassungsdienst die kurze Begutachtungsfrist - eigentlich wären sechs Wochen vorgesehen. Inhaltlich kritisiert die Prüfbehörde, dass die Länder und Gemeinden im Lauf der Zeit einen immer größeren Anteil an den zusätzlichen Steuereinnahmen erhalten: Der Anteil des Bundes verschiebt sich von 70 Prozent 2014 auf nur noch 66,7 Prozent im Jahr 2018. Deutlich höher als erwartet dürften nach Ansicht des Rechnungshofs die Mehreinnahmen bei der Versicherungssteuer ausfallen.

Ein Sonderproblem hat der Hauptverband der Sozialversicherungsträger: Er soll unter dem Titel "Betrugsbekämpfung" Daten an die Finanzbehörden liefern, die ihm selbst gar nicht vorliegen, nämlich die monatlichen Beitragsgrundlagen bzw. Lohnsummen der Unternehmen. Eine entsprechende Meldeverpflichtung der Dienstgeber an die Sozialversicherung müsste allerdings erst geschaffen werden.

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