AK zeigt Grauzone auf

Alkohol in Backwaren ist schlecht gekennzeichnet

Oberösterreich
17.09.2025 12:30
Porträt von Krone Oberösterreich
Von Krone Oberösterreich

Dass in Milchbrötchen, Croissants und Co Alkohol enthalten ist, dürfte wohl den wenigsten bewusst sein. Wie viel Alkohol tatsächlich in den feinen Backwaren steckt, ist meist unklar. Die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich fordert eine deutlichere Kennzeichnung. Im Test von 30 Produkten wären – analog zu den Regeln für Getränke – zwei vom Alkoholgehalt her deklarationspflichtig.

Besonders häufig versteckt sich Alkohol in feinen Backwaren mit längerer Haltbarkeit wie etwa in – besonders bei Kindern beliebten – Milchbrötchen, Croissants oder cremig gefüllten Kuchenrouladen. Dabei können selbst geringe Mengen Alkohol bei den Heranwachsenden eine geschmackliche Prägung bewirken, die die Hemmschwelle gegenüber alkoholischen Getränken senkt.

Alkohol dient der Konservierung, kann aber auch in den verwendeten Aromen enthalten sein. Der Hinweis darauf ist aber oft nur klein und schwer lesbar in der Zutatenliste auf der Rückseite und in verschiedenen Begriffen – Ethanol, Ethylalkohol – versteckt.

In Lebensmitteln nicht kennzeichnungspflichtig
Die Kennzeichnung des Alkoholgehalts ist derzeit nur für Getränke klar gesetzlich geregelt und für feste Lebensmittel nicht verpflichtend. Daher ist bei den meisten Produkten unklar, wie viel Alkohol tatsächlich enthalten ist.

Die AK kaufte 30 abgepackte Backwaren, bei denen im Zutatenverzeichnis Alkohol, Ethanol oder Ethylalkohol vermerkt war. Bei vier dieser Produkte war die Zutat Alkohol optisch hervorgehoben, bei drei weiteren die enthaltene Menge freiwillig angegeben. Ein unabhängiges Labor ermittelte schließlich den tatsächlichen Alkoholgehalt. 

Bei Getränken ist die Kennzeichnung des Alkoholgehalts ab 1,2 Volumenprozent (entspricht 0,95 ...
Bei Getränken ist die Kennzeichnung des Alkoholgehalts ab 1,2 Volumenprozent (entspricht 0,95 Gramm Alkohol pro Gramm) deklarationspflichtig.(Bild: Alexander Heinl)

Bei festen Lebensmitteln wird der Alkoholgehalt in Gramm angegeben, analog zu Getränken wäre eine Menge von 0,95 Gramm pro 100 Gramm verpflichtend zu kennzeichnen. Damit wären zwei der Produkte im AK-Test – mit 1 bzw. 1,1 Gramm – bereits deklarationspflichtig.

Zwölf der Backwaren gelten als alkoholfrei – bei weniger als 0,4 Gramm Alkohol pro 100 Gramm. 16 Produkte fallen in eine Grauzone zwischen alkoholfrei und kennzeichnungspflichtig. In einem Croissant war kein Alkohol nachweisbar.

Klare Regeln gefordert
Alkohol kann auch natürlich durch Gärung oder Lagerung in Lebensmitteln wie reifen Bananen, Kefir oder Fruchtsäften entstehen. Diese Gehalte wie auch jene in den getesteten Backwaren stellen keine unmittelbare Gesundheitsgefahr dar. Dennoch fordert der Konsumentenschutz klare Regeln.

Wird Alkohol Lebensmitteln bewusst zugesetzt, sollte das deutlich auf der Frontseite des Produkts ersichtlich sein. Das schützt Menschen, die aus suchttherapeutischen, gesundheitlichen oder religiösen Gründen auf Alkohol verzichten, sowie insbesondere auch Kinder.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Top 3
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt