Keine Firma wollte den schwerbehinderten Peter H. aus Niederösterreich anstellen. Das wertete das AMS als Verletzung der Mitwirkungspflichten. Die Folge: Keine finanzielle Unterstützung für den 25-Jährigen.
Peter H. (Name geändert) aus Niederösterreich hat einen irreparablen Geburtsfehler. Er leidet unter MMC, bekannt unter „offener Rücken, und ist Shunt-Patient. Als Shunt bezeichnet man einen künstlichen Durchgang, der den Transport von Blut oder anderen Flüssigkeiten von einem Körperteil in den anderen ermöglicht.
Keine finanzielle Hilfe
Trotz seiner Behinderung verweigerten ihm sowohl das AMS als auch die Sozialhilfe finanzielle Unterstützung und benützten ihn jahrelang als Pingpong-Ball. Das AMS sagte, er würde nicht aufgenommen, weil er Arbeit verweigere, das Sozialamt meinte, wer nicht im AMS gelistet ist, hat kein Recht auf Unterstützung. „Er ist zwingend auf medizinische Hilfe angewiesen, bekommt aber keine Versicherung. Er muss sich also auf eigene Kosten versichern, hat aber kein Einkommen“, so der verzweifelte Vater.
Wegen Behinderung keine Arbeit
Weil er laut AMS seine Mitwirkungspflichten verletzt haben soll, hatte Peter auch kein Recht auf Notstandshilfe. Tatsächlich findet er aber aufgrund seiner Behinderung seit zehn Jahren keine Lehr- oder Arbeitsstelle. „Der Gipfel ist, einem schwerkranken 25-Jährigen zu sagen, er mussja ,nur‘ drei Monate arbeiten gehen, damit er wieder ins System kommt... Das ist nicht nur zynisch, sondern zutiefst widerlich und asozial“, so der Vater.
Auf Anfrage der „Ombudsfrau-Redaktion“ beim Sozialamt der Niederösterreichischen Landesregierung wurde schließlich zuletzt der Antrag auf Sozialhilfe doch noch in vollem Umfang genehmigt. Wir fragen uns, warum das nicht gleich passiert ist..
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