Die beiden Kärntner Rechtsantwälte Brigitta Winkler und Michael Lassnig aus Villach erklären Schülern, wie es um ihre Strafmündigkeit, den Hass im Netz und das NS-Verbotsgesetz steht. Die „Krone“ hat sich die brennendsten Fragen der Schüler angeschaut.
„Krone“: In unserem Klassenchat werden Nazimemes von Hitler verschickt. Das ist doch eh harmlos – oder?
Birgitta Winkler und Michael Lassnig: Nein! Egal, ob ernst gemeint oder „nur Spaß“ – das Verschicken von NS-Symbolen ist strengstens verboten und es kann ab dem 14. Geburtstag sogar zu einer strafrechtlichen Verfolgung kommen. Tipp: Chatverlauf sichern und melden – auf keinen Fall weiterleiten! Sonst macht man sich unter Umständen selbst strafbar.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.