Sofort enthaftet

18 Monate Haft für Sandro H. wegen Betruges

Österreich
12.12.2013 16:14
Der des Mordes verdächtige frühere Kärntner Rotlichtboss Sandro H. ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt wegen Versicherungsbetruges zu einer Zusatzstrafe von 18 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Dem 45-Jährigen wurde vorgeworfen, das Niederbrennen eines Zinshauses in Klagenfurt beauftragt und im Anschluss rund 320.000 Euro von zwei Versicherungen kassiert zu haben. Da der Mann bereits die vergangenen eineinhalb Jahre in U-Haft gesessen war, ist die Haftstrafe verbüßt - er wurde direkt in die Freiheit entlassen.

In einem ersten Rechtsgang war die ehemalige lokale Rotlichtgröße in Klagenfurt freigesprochen worden, der OGH hatte dieses Urteil, wie berichtet, allerdings aufgehoben. Auch am Donnerstag verantwortete sich der Angeklagte vor Richter Dietmar Wassertheurer nicht geständig. Das - nicht rechtskräftige - Urteil nahm er dann allerdings an.

Damalige Freundin von Sandro H. vom Erdboden verschluckt
Der Kärntner beschäftigte die Justiz und die Exekutive in den vergangenen Jahren auf vielen Ebenen. So gilt Sandro H. auch als verdächtig, mit dem Verschwinden von Michaela G. etwas zu tun zu haben. Seit 2006 gilt die damals 23 Jahre alte Freundin des Zuhälters als vom Erdboden verschluckt. 2008 wurde der 45-Jährige dann zu 30 Monaten Haft verurteilt. Er war von einem anderen Bordellbetreiber beauftragt worden, einen Konkurrenten durch Schüsse und Schläge mit einem Nagelbrett "fertigzumachen". Die Sache flog jedoch vorzeitig auf.

Während Haftausgangs 2009 nach Paraguay abgesetzt
2009 setzte sich der Kärntner während eines Haftausgangs nach Paraguay ab. In dem lateinamerikanischen Land stand er auch zeitweise unter Mordverdacht. 2012 wurde Sandro H. von den paraguayischen Behörden aufgrund eines internationalen Haftbefehls aus Österreich festgenommen. 

Nach langen und zähen Verhandlungen - zwischen Österreich und Paraguay gibt es kein Auslieferungsabkommen - übergab das südamerikanische Land den Kärntner dann doch den österreichischen Behörden. Allerdings nur unter Einhaltung von Auflagen: Keine Verfolgung wegen Mordes. In Paraguay steht auf Mord anders als in Österreich keine lebenslange Haft. Ermittlungen dürfen erst dann wieder aufgenommen werden, wenn der Verdächtige 45 Tage in Freiheit verbracht hat. Da es jedoch keine Leiche der verschwundenen Frau gibt, ist völlig offen, ob es je zu einer Anklage kommen wird.

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