Staatsanwalt Robert Riffel wirft den ehemaligen Bankvorständen Wolfgang Kulterer, Siegfried Grigg, Tilo Berlin und Josef Kircher vor, mit der Begebung von Vorzugsaktien der Hypo-Leasing die Bank um rund 5,1 Millionen Euro geschädigt zu haben, weil die Aktien mit einer Verkaufsoptionen zu einem bestimmten Preis versehen und deshalb zu hoch verzinst waren. Ebenfalls Teil der Anklage ist eine sogenannte Sonderdividende, die den Aktienkäufern gewährt wurde und 2,5 Millionen Euro betragen hat.
Hypo-Anwalt Thomas Kralik kommt auf viel mehr Schaden. Die Staatsanwaltschaft sei davon ausgegangen, dass die Refinanzierungsmittel vom Schaden abzuziehen seien, dies sei unrichtig. Hätte man die durch die Vorzugsaktien aufgebrachten Mittel nicht als Eigenmittel ausweisen dürfen, wäre auch die Ausweitung des Geschäfts nicht möglich gewesen, erklärte der Hypo-Anwalt. Daher beträgt der Schaden aus seiner Sicht 26,56 Millionen.
Kulterer, Grigg und Kircher sind auch wegen Bilanzfälschung angeklagt, weil sie die 100 Millionen Euro aus den Aktienverkäufen als Eigenkapital in die Bilanz genommen haben. Die Flick-Stiftung steht deshalb vor Gericht, weil Kulterer damals Stiftungsvorstand war und den Aktienkauf empfohlen hat. Die Stiftung hat sich übrigens dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen.
Verteidiger lehnten Gutachter ab
Die Verteidiger argumentierten zum Einen, die Zahlen des Gutachters seien falsch, so sprach Dieter Böhmdorfer von einer "Katastrophe". Zum Anderen sehen sie den Vorwurf, es habe sich nicht um Eigenkapital gehandelt, als nicht zutreffend an. Bis auf Richard Soyer, Kirchers Verteidiger, lehnten alle Anwälte die bestellten Gutachter ab und forderten die Einsetzung neuer Experten. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Christian Liebhauser-Karl lehnte dies ab.
Es wäre nicht sinnvoll, erneut Hunderttausende Euro für andere Sachverständige aufzuwenden und ein weiteres Jahr verstreichen zu lassen, zumal an der Qualifikation der bestellen Gutachter kein Zweifel bestehe, begründete Liebhauser. Es bestehe auch kein Anlass, zu diesem Zeitpunkt Privatsachverständige zu bestellen. Sollten im Zuge der Verhandlung erhebliche Zweifel aufkommen, dann werde er das zu einem späteren Zeitpunkt veranlassen. Zudem könne auch jeder Anwalt einen Privatgutachter in die Hauptverhandlung mitnehmen und ihn dort befragen.
Tilo Berlin auf Konfrontationskurs
Für Verwunderung sorgte Tilo Berlin, der schon bei der Feststellung seiner Personalien auf Konfrontation ging und jegliche Angaben zu seinen Vermögensverhältnissen verweigerte. Er rückte auch nicht davon ab, als der Richter ihm erklärte, dann einen Gutachter bestellen zu müssen, der die Vermögensverhältnisse prüfen müsse. Dies sei notwendig, damit man bei einer eventuellen Verhängung einer Geldstrafe über eine realistische Bemessungsgrundlage verfüge.










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