Prozess in Feldkirch

Vorarlberger Großaktionär bezog Notstandshilfe

Gericht
03.07.2025 07:25
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Mehr als 41.000 Euro hatte ein 59-jähriger Mann aus dem Raum Feldkirch zu Unrecht vom AMS bezogen. Trotzdem wurde der bislang Unbescholtene am Landesgericht Feldkirch vom Vorwurf des schweren Betruges freigesprochen – wenn auch im Zweifel.

Noch nie zuvor in seinem Leben ist der Angeklagte mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Dass ihm nun von Seiten der Staatsanwaltschaft Feldkirch vorgeworfen wird, beim Ausfüllen von Anträgen für das Arbeitslosengeld beziehungsweise die Notstandshilfe getrickst zu haben, kann der 59-Jährige nicht fassen. Er bestreitet auch beim Vorwurf, dem Vorarlberger Arbeitsmarktservice (AMS) von Oktober 2021 bis August vergangenen Jahres Einnahmequellen verschwiegen zu haben, jegliche Schuld.

Dabei geht es keineswegs um die oft zitierten Peanuts: Als Aktionär einer großen Firma hätte er laut Staatsanwalt angeben müssen, dass er eine jährliche Dividende in Höhe von rund 90.000 Euro erhalten hat. Außerdem soll der Oberländer weitere 300.000 Euro, die aus einem Hausverkauf herrühren, den Behörden verheimlicht haben.

„Dachte, das Geld würde mir einfach zustehen“
Auf Nachfrage der Richterin, weshalb der Beschuldigte bei einem so hohen Einkommen überhaupt Notstandshilfe beantragt habe, antwortet dieser: „Mir wurde damals beim AMS erklärt, dass die Notstandshilfe automatisch einsetzt, sobald das Arbeitslosengeld ausläuft.“ Daher habe er gedacht, dass es ihm das Geld zustünde. Außerdem habe er mehrere Betreuer gehabt, die ihn nicht beraten, sondern ihm einfach nur Formulare zur Unterschrift vorgelegt hätten.

Diese Gespräche seien eher „Kontrolltermine“ gewesen. Weiters führt die Verteidigung ins Treffen, dass erst seit vergangenem Jahr Kapitalvermögen als Einkommen anzugeben ist. Und dies auch nur für den Fall, dass Notstandshilfe bezogen wird. Ein Täuschungsvorsatz habe jedenfalls nicht vorgelegen. Zumal nach Rückforderung durch das AMS der Beschuldigte den zu Unrecht bezogenen Betrag in Höhe von 41.000 Euro sofort retournierte. Dieser Argumentation folgt letztlich auch das Gericht: Der Prozess endet mit einem Freispruch im Zweifel.

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