Top Versorgung, aber Streit ums Parken: Beim Primärversorgungszentrum Linz-Süd in Ebelsberg gilt nur die erste halbe Stunde als gratis. Danach wird’s teuer – und das sorgt für Diskussionen. Christian Mitterhauser, Vorstand der WSF Privatstiftung und Eigentümer des Zentrums, nimmt im Gespräch mit der „Krone“ Stellung.
Seit drei Monaten ist das Primärversorgungszentrum Linz-Süd in Betrieb – und die Bilanz fällt aus medizinischer Sicht sehr positiv aus. Doch trotz toller Resonanz sorgt ein Thema aktuell für Diskussionen: die Parkregelung. Denn manche Patienten hadern damit, dass nach 30 Minuten jede weitere halbe Stunde zu bezahlen ist.
„Einführung ist notwendig“
Auf „Krone“-Anfrage klärt Christian Mitterhauser, Vorstand der WSF Privatstiftung und Eigentümer des Zentrums, auf: „Unser Gesundheitszentrum steht für eine hochwertige medizinische Versorgung und moderne Infrastruktur. Dazu gehört auch ein gut zugänglicher, selbst finanzierter Parkplatz, den wir bewusst in ausreichender Anzahl errichtet haben.“ Die Einführung der Parkraumbewirtschaftung sei notwendig gewesen, um die Verfügbarkeit der Stellplätze sicherzustellen. „Wir wollen verhindern, dass Dauer- oder Fremdparker die Flächen blockieren. Die kostenfreie erste halbe Stunde ist ein Angebot für kurze Besuche – etwa zur Rezeptabholung oder für schnelle Termine.“
„Gebühren fließen direkt in Infrastruktur“
Zudem verweist Mitterhauser auf die laufenden Kosten: „Die Einnahmen aus den Parkgebühren fließen direkt in den Erhalt der Infrastruktur.“ Trotz Parkangebot appelliert er an die Besucher, aufgrund der guten Anbindung möglichst auf die Öffis umzusteigen.
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.