Ein 31-Jähriger fasste nach einer Serie von Feueranschlägen in St. Pölten eine Gefängnisstrafe aus. Er zeigte sich vor Gericht zu den Anklagepunkten geständig – das Urtei ist noch nicht rechtskräftig.
In Flammen stehende Autos, brennende Hausfassaden oder Hecken: Wochenlang trieb ein Brandstifter in St. Pölten sein Unwesen und verbreitete Angst und Schrecken. Nun wurde dem 31-Jährigen der Prozess gemacht. Und er zeigte sich in allen Anklagepunkten geständig.
Die Schuldfrage sucht er aber woanders: Ein kleines Männchen im Kopf habe ihm die Taten befohlen, erklärte er bereits am ersten Verhandlungstag Ende Mai. „Das war nicht ich, das wurde von jemand anderem gesteuert“, gibt er vor Gericht zu Protokoll. Laut Gutachter handelt es sich dabei um eine Schutzbehauptung, denn der Angeklagte habe sehr wohl gewusst, was er tat und sei zum Tatzeitpunkt voll zurechnungsfähig gewesen.
Der 31-Jährige habe die Taten vielmehr „aus einem Bedürfnis heraus, ein Abenteuer zu erleben“ begangen. So sei er etwa enttäuscht gewesen, dass die Autos durch die Flammen nicht explodiert sind. Denn das gefalle ihm an Actionfilmen so sehr. In Summe verursachte der Zündler einen Schaden von weit über 85.000 Euro.
Zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig
Dass der Angeklagte ein Wiederholungstäter ist, zeigen auch seine Vorstrafen: Erst im Vorjahr wurde der gelernte Gärtner wegen schwerer Sachbeschädigung verurteilt. Sechs Monate später zündete er seine Serie an Brandstiftungen. Dafür fasste er nun zwei Jahre Haft aus. Zusätzlich wurden acht Monate auf Bewährung vom April des Vorjahres in eine unbedingte Strafe abgeändert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Einige Opfer fanden sich Mittwochvormittag beim Prozess am Landesgericht zusammen – bei vielen ist der Schaden nicht durch eine Versicherung gedeckt. Den Geschädigten wurde Schadenersatz zugesprochen. „So lange er hinter Gittern sitzt, können wir beruhigt sein“, so eines der Opfer nach der Urteilsverkündung. Denn der Gutachter sprach von einer hohen Rückfallquote.
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