Konkret werden Beweisfotos einer örtlichen Radarfalle einmal pro Monat auf der Facebook-Seite der Stadt gepostet. Einmal pro Monat wird "das Messungshighlight unserer Geschwindigkeitsüberwachung (datenschutzrechtlich bereinigt)" veröffentlicht.
Süffisant wird dazu noch vermerkt, was der Ertappte zu erwarten hat, etwa "ein Bußgeld i.H.v. ca. 350,- € und ein zweimonatiges Fahrverbot" oder "mit einem Bußgeld i.H.v. ca. 250,- € und einem Monat Fahrverbot markiert der Regensburger Fahrer die Spitze der Verkehrsverstöße im September".
Gesichter und Kennzeichen sind zwar unkenntlich gemacht, jedoch ist durchaus wahrscheinlich, dass die Betroffenen in ihrem persönlichen Umfeld erkannt werden. Immerhin hat der gezeigte Audi keine 08/15-Felgen, dass er ein Regensburger Kennzeichen hat, wird explizit vermerkt, und praktisch jeder Motorradfahrer ist mit seiner Kombination aus Helm, Lederkombi und Motorrad ziemlich einzigartig.
In den entsprechenden Kommentaren auf der Abensberg-Seite wird wild diskutiert. Doch auch aus juristischer Sicht ist die Aktion fragwürdig. Rechtsanwalt Udo Vetter schreibt in seinem "law blog":
Unabhängig von möglichen Klagen Betroffener und der Frage des guten Geschmacks können sich die Verantwortlichen in Abensberg damit sogar strafbar machen. Es handelt sich bei den Fotos, vor allem auch wegen der eingeblendeten Messdaten, nämlich um "amtliche Schriftstücke eines Bußgeldverfahrens”. Diese Dokumente bzw. Beweismittel dürfen nicht veröffentlicht werden, bevor sie in der Hauptverhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist. Ein Verstoß wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet (§ 353d StGB).
Was halten Sie von der Aktion? Jetzt auf unserer Facebook-Seite mitdiskutieren!











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