Die ungarische Regierung arbeitet an einem umstrittenen Gesetzesentwurf, der den vorübergehenden Entzug der ungarischen Staatsbürgerschaft für bestimmte Doppelstaatsbürger ermöglichen soll. Der Entwurf wurde in der Nacht auf Mittwoch von einem Abgeordneten der Regierungspartei im Parlament eingebracht und dürfte ohne große Hürden verabschiedet werden.
Laut dem Gesetzesentwurf könnte diese Maßnahme auf Personen angewendet werden, die von den Behörden als „staatsgefährdend“ eingestuft werden. Kritiker befürchten, dass die Regelung dazu genutzt werden könnte, um unliebsame Stimmen zum Schweigen zu bringen.
Die Bestimmungen betreffen ausschließlich Doppelstaatsbürger, deren zweite Staatsbürgerschaft nicht aus einem EU-Land oder aus der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island stammt.
Entzug der Staatsbürgerschaft nur befristet
Besonders bemerkenswert ist die vorgesehene Befristung: Die Aberkennung der ungarischen Staatsbürgerschaft soll maximal zehn Jahre lang gelten. Eine solche temporäre Regelung ist international unüblich, da Staatsbürgerschaftsentzüge in der Regel dauerhaft sind.
Betroffen sein könnten beispielsweise ungarisch-amerikanische Doppelstaatsbürger, die in Menschenrechtsorganisationen tätig sind. Der Entzug der Staatsbürgerschaft würde für sie bedeuten, dass sie des Landes verwiesen werden können – eine Möglichkeit, die für rein ungarische Staatsbürger nicht besteht.
Gesetzesänderung sorgt für heftige Kritik
Die geplante Gesetzesänderung sorgt für heftige Kritik vonseiten der Opposition und von Menschenrechtsorganisationen. Sie warnen vor möglichen Missbrauchsmöglichkeiten und einer weiteren Einschränkung von Grundrechten in Ungarn.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.