Absurder Plan?

ÖVP: “Es braucht strengere Strafen für Einbrecher”

Österreich
02.09.2013 14:52
Als Kämpferinnen gegen Wohnungseinbrecher haben sich Innenministerin Johanna Mikl-Leitner und Justizministerin Beatrix Karl am Montag in Wien präsentiert. Die beiden ÖVP-Politikerinnen - die sich vor Journalisten Hanni und Trixi nannten, wohl um freundschaftliche Vertrautheit zu demonstrierten - sind überzeugt, dass eine Anhebung der gesetzlichen Mindeststrafe abschreckend wirken kann.

Derzeit sieht das Strafgesetzbuch für Einbruchsdiebstahl einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor, wobei nicht differenziert wird, ob eine Wohnung, eine Lagerhalle oder eine Zeitungsständer-Kasse aufgebrochen wird. Das wollen Mikl-Leitner und Karl nach einer Evaluierung im Zuge der für 2015 geplante StGB-Reform ändern. Wer in private Räumlichkeiten eindringt und diese auf Wertsachen durchwühlt, soll künftig mit mindestens einem Jahr Haft rechnen müssen.

"Jeder Einbruch ist einer zu viel"
"Diese Differenzierung ist wichtig und notwendig", betonte Mikl-Leitner unter Verweis auf Länder wie Deutschland und die Schweiz, wo der Gesetzgeber bereits entsprechende Regelungen umgesetzt hat. Für die Innenministerin ist "jeder Einbruch einer zu viel", daher müsse diese Kriminalitätsform "aufs Entschiedenste bekämpft werden".

"Zur Abschreckung braucht es einfach strengere Strafen. Wir sind es den Opfern schuldig", schloss sich Karl an. Die Justizministerin räumte allerdings ein, es sei "umstritten", dass sich auf Einbrücke spezialisierte Tätergruppen aus dem Ausland tatsächlich von höheren Mindeststrafdrohungen abschrecken lassen.

Abstimmung in der Infobox: Schrecken härtere Strafen Einbrecher ab?

Strafverteidiger hält Pläne für "absurd"
Der prominente Wiener Strafverteidiger Werner Tomanek hält die Pläne Karls für "absurd". "Die Leute reisen ja nicht wegen einem einzigen Einbruch aus Moldawien oder Georgien an. Die begehen serienweise Einbrüche, und wenn sie erwischt werden, ist ihnen mittels Rufdatenerfassung meistens Gewerbsmäßigkeit nachzuweisen. Damit steht jetzt schon automatisch ein Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren zur Verfügung", hielt Tomanek fest.

Darüber hinaus erklärte der Jurist, die "Strafpraxis in Ostösterreich" sehe derzeit so aus, "dass die Gerichte selbst bei einem einzelnen versuchten Wohnungseinbruch nicht die Mindeststrafe verhängen. Es wird aus generalpräventiven Erwägungen genau unterschieden, ob beim Billa, in ein Lagerhaus oder in eine Wohnung eingebrochen wird."

Zudem mache das Geld, das aus Osteuropa stammende Täter bei ihrer Entlassung als Vergütung für ihre in Haft geleistete Arbeit erhalten, meistens mehr aus, als in Moldawien oder Georgien bei einer geregelten Beschäftigung zu verdienen ist.

Einbruchszahlen stagnieren
Die Einbruchsdiebstähle in Wohnungen und Privathäuser stagnieren laut der österreichischen Kriminalstatistik seit 2010 mit leicht abnehmender Tendenz. Rund 15.800 Fälle wurden in diesem Jahr von der Polizei an die Staatsanwaltschaft angezeigt. 2009 hatten die Zahlen ihren vorläufigen Höhepunkt mit 21.148 Fällen erreicht.

Auch 2012 wurde das Niveau bei Einbrüchen in Wohnungen und Häuser in etwa gehalten. Es gab einen Rückgang um rund ein Prozent gegenüber 2011.

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