Neue Verordnung

Diese Ausnahmen vom Handyverbot sind erlaubt

Innenpolitik
27.03.2025 08:04

Ab 1. Mai ist ein bundesweites Handyverbot bis zur achten Schulstufe geplant. Dabei sind allerdings viele Ausnahmen möglich, wie die nun vorliegende Verordnung zeigt. So sollen Lehrkräfte etwa das Nutzen von Mobiltelefonen zum Lernen erlauben können.

Das betrifft zum Beispiel das Fach Digitale Grundbildung, Workshops zu Sicherheit im Netz oder das Überprüfen von Fakten im Unterricht. Fixe Ausnahmen gelten laut der Verordnung auch für Schülerinnen und Schüler, die das Handy aus medizinischen Gründen brauchen (z.B. Blutzuckermessungs-App für Diabetikerinnen und Diabetiker). Zudem dürfen die Mobiltelefone bei mehrtägigen Schulveranstaltungen etwa für digitale Bus- und Stadtpläne und für die Kommunikation mit den Eltern verwendet werden.

In den Pausen solle wieder Leben in die Klassen kommen, sagte Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS). Durch das Handyverbot würden soziale Kompetenzen und die Konzentrationsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen gefördert. Schulautonome Regelungen könnten grundsätzlich aber weiterbestehen, sagte Wiederkehr.

Bildungsminister Christoph Wiederkehr
Bildungsminister Christoph Wiederkehr(Bild: Eva Manhart)

Nutzung in Pausen möglich
Ein Beispiel hierfür ist die Nutzung während der Mittagspause. Möglich wäre auch eine Regelung, wonach Mobiltelefone, Smartwaches und ähnliche Geräte während der Zeit von schriftlichen Leistungsfeststellungen weggesperrt werden. 

Für die Sicherheit ihrer digitalen Endgeräte sind die Schülerinnen und Schüler selbst verantwortlich. In der Verordnung wird der Spind als sichere Verwahrung angesehen. Bei Verstößen gegen die Handyregeln kann das Lehrpersonal die Geräte bis zum Ende des Schultags abnehmen. Bei wiederholten Verstößen oder problematischen Inhalten wie Mobbing oder Pornografie ist es erlaubt, das Handy nur an die Erziehungsberechtigten auszuhändigen.

Bereits jetzt haben die meisten Schulen die Handynutzung geregelt.

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