AK-SERVICE-TIPP

Was ist bei Nebeneinkommen zu beachten?

Steiermark
19.03.2025 05:59
Porträt von Steirerkrone
Von Steirerkrone

Sie möchten etwas dazuverdienen und einen Nebenjob annehmen? Das grundsätzliche Recht auf Mehrfachbeschäftigung ist gesetzlich geregelt – aber Achtung: Ein unzulässiger Nebenjob kann sogar zu einer Entlassung führen! Julia Lackner, Arbeitsrecht-Expertin der AK Steiermark, weiß, worauf es ankommt.

Vor Antritt einer zweiten Beschäftigung sollte im Vorhinein geklärt werden, ob im bestehenden Dienstverhältnis ein Nebenbeschäftigungsverbot vereinbart wurde.

Das grundsätzliche Recht auf Mehrfachbeschäftigung ist gesetzlich festgelegt und kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt werden. In dem Fall muss die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber der Nebenbeschäftigung am besten schriftlich zustimmen.

Ein unzulässiger Nebenjob kann bis hin zu einer berechtigten Entlassung führen.

Generell ist bei Nebenbeschäftigungen im Rahmen von Arbeitsverhältnissen darauf zu achten, dass die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit begrenzt ist. Dabei wird die Arbeitszeit von mehreren Arbeitsverhältnissen zusammengerechnet.

Darüber hinaus sind bei einer Nebenbeschäftigung auch die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abgaben zu beachten, da diese bei einem Einkommen aus mehreren Beschäftigungsverhältnissen zusammengerechnet werden.

Nutzen Sie den AK-Zuverdienstrechner
Um Nachzahlungen zu vermeiden, sollte der Zuverdienstrechner der Arbeiterkammer verwendet werden: zuverdienst.arbeiterkammer.at

Bei Unklarheiten können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an die AK Steiermark wenden.

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