Zu dem Drama war es nach dem Ende der Liebesbeziehung zwischen dem Angeklagten und der 40-Jährigen gekommen. Der Mann war verärgert - auch, weil er zum gemeinsamen einjährigen Sohn nicht in dem Ausmaß Zugang hatte, wie er sich das wünschte. Nach einer Nacht mit Trinkgelagen in diversen Gasthäusern ließ er sich in der Früh von einem Taxi zum Haus in Feldkirchen fahren. Daraufhin zerschlug er mit einem Messer, das er zuvor aus dem Keller geholt hatte, ein Fenster im ersten Stock und stieg ein.
21-Jährigen mit Messerstichen malträtiert
Im Haus fand er aber nicht, wie erwartet, seinen Sohn und seine Ex-Freundin vor, sondern deren 21-jährigen Sohn sowie dessen Freundin. Der Angeklagte fesselte daraufhin beide in getrennten Räumen. Den jungen Mann malträtierte er mit Messerstichen, bis er zusammensackte, an dem Mädchen wollte er sich sexuell vergehen. Der 18-Jährigen gelang jedoch die Flucht, sie schlug beim Nachbarn Alarm.
Der Angeklagte hatte sich bei Prozessbeginn im Juni lediglich zum Tatbestand der Körperverletzung schuldig bekannt. Auch am Dienstag versuchte Verteidiger Frank Carlo Gruber sein Möglichstes, die Vorwürfe zu entkräften. Der Großteil der verbleibenden Zeugenaussagen drehte sich um Blutspuren am Tatort und die Aussagen der jungen Frau.
18-Jährige erzählte nicht gleich von Vergewaltigungsversuch
Die 18-Jährige hatte nach der Flucht nicht sofort von dem Vergewaltigungsversuch berichtet, sondern die Aufmerksamkeit zunächst auf ihren schwer verletzten Freund gelenkt. Erst bei einer späteren Einvernahme vertraute sie sich der Polizei an und erzählte, wie der Angeklagte sie gefesselt und gewürgt hatte, wie er ihr befahl, sich zu entkleiden und ankündigte, dass sie mit ihm Sex haben müsse.
Ein psychiatrischer Gutachter sagte, dass das Mädchen keine schweren psychischen Schäden davongetragen habe. Er habe bei ihm lediglich leichte Depressions- und Angstsymptome festgestellt. Dem Umkehrschluss des Verteidigers, dass demnach alles nicht so schlimm gewesen sein könne, wollte der Sachverständige jedoch nicht folgen.
Die Geschworenen sahen anders als die Staatsanwaltschaft keinen Mordversuch und keine versuchte Vergewaltigung. Sie verurteilten den 26-Jährigen wegen absichtlich schwerer Körperverletzung am 21-Jährigen und wegen Körperverletzung, Freiheitsentzug und gefährlicher Drohung im Fall des Mädchens. Der Verteidiger erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.
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