Causa Telekom

Strafverfahren gegen “Kronzeuge” Schieszler vor Aus

Wirtschaft
04.07.2013 17:02
Das Strafverfahren gegen den ehemaligen Controlling-Chef der Telekom Austria, Gernot Schieszler (Bild), wegen seiner Verwicklung in diverse Aspekte der Telekom-Affäre steht unmittelbar vor der Einstellung. Das bestätigten am Donnerstagnachmittag die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, Nina Bussek, sowie Schieszlers Anwalt Stefan Prochaska. Gegen Zahlung von 300.000 Euro und gemeinnütziger Leistung bleibt dem 43-Jährigen der Prozess erspart - und er wird zum ersten Kronzeugen der österreichischen Justizgeschichte.

"Es ist von unserer Seite ein Diversionsangebot an Schieszler ergangen", stellte Bussek fest. Sollte der 43-jährige Grieskirchner, der Ende Juni 2009 von seinen Funktionen bei der Telekom Austria zurückgetreten war, zu einer teilweisen Schadenersatzleistung und der Erbringung von gemeinnützigen Leistungen bereit sein, wird das Verfahren gegen ihn eingestellt. Damit würde österreichweit erstmals die in der Strafprozessordnung normierte Kronzeugenregelung Platz greifen, erklärte Dagmar Albegger, Ressortmediensprecherin des Justizministeriums.

300.000 Euro und 120 Stunden gemeinnützige Arbeit
Konkret hat Schieszler 300.000 Euro zu bezahlen und 120 Stunden an gemeinnütziger Leistung zu erbringen, erläuterte sein Rechtsbeistand der APA. "Sie können sicher sein, dass wir auf das Angebot eingehen werden", betonte Rechtsanwalt Prochaska. Sein Mandant werde die 300.000 Euro, die er zur Erlangung des Kronzeugen-Status bezahlen muss, in wenigen Tagen überweisen. "Das Geld liegt in gesamter Höhe bereits am Treuhand-Konto bereit", so Prochaska.

Wo der ehemalige Controlling-Chef der Telekom Austria die erforderliche gemeinnützige Leistung erbringen wird, steht unterdessen noch nicht fest. Der Verein Neustart wird dem 43-Jährigen eine geeignete Stelle vermitteln. Wie sein Rechtsbeistand erläuterte, will Schieszler die Arbeiten im Ausmaß von 120 Stunden so rasch als möglich verrichten, um sämtliche für die Einstellung des gegen ihn gerichteten Verfahrens erforderlichen Bedingungen zu erfüllen.

Dass die Justiz Schieszler letztlich als Kronzeugen akzeptiert hat, nahm sein Anwalt zufrieden zur Kenntnis. Prochaska hatte sich seit zwei Jahren in diese Richtung stark gemacht: "Wir sind sehr erfreut, dass es funktioniert hat." Er wertete das Diversions-Angebot der Staatsanwaltschaft als "großen Erfolg" und hielt fest: "Justizgeschichte schreibt man nicht jeden Tag".

Telekom-Prozess wird am 18. Juli fortgesetzt
Im Telekom-Prozess - in dem Schieszler formal noch als Beschuldigter geführt wird, solange die Kronzeugenregelung noch nicht greift - startet nach einer fünfwöchigen Verhandlungspause am 18. Juli "Telekom IV". In dem Verfahren geht es um eine angeblich verdeckte Parteispende an das BZÖ, das im Jahr 2006 von der Telekom insgesamt knapp 940.000 Euro erhalten haben soll.

Dem Plan von Richter Michael Tolstuik zufolge soll das BZÖ-Verfahren nach vier Verhandlungstagen dann in die seit Ende Mai laufende Verhandlung um die angebliche 600.00-Euro Telekom-Spende an die FPÖ einbezogen werden.

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