Auf Hausbesuchen bei alten oder psychisch kranken Menschen erleben Salzburger Pflegekräfte auch Gefahren, Bedrohungen und Beschimpfungen. Kommt für sie mehr Schutz per Gesetz? Ein neues ist in Salzburg in Arbeit und soll noch im ersten Halbjahr in Kraft treten.
„Alle möglichen Verrücktheiten“ – So beschreibt der Salzburger Hilfswerk-Geschäftsführer Hermann Hagleitner, was seinen Angestellten in der mobilen Pflege teilweise widerfährt.
Es gibt bedrohliche Zwischenfälle, wenn zum Glück auch selten. Hagleitner nennt ein paar Beispiele: „Jemand lässt seinen Angehörigen mit Videokamera überwachen – und daher auch unser Personal. Oder es liegt eine Waffe offen herum. Auch Hunde oder Reptilien, die nicht entsprechend gehalten werden, können gefährlich sein.“
Inakzeptables Verhalten
Beim Salzburger Diakoniewerk als weiterem großen Trägerverein gibt es in Einzelfällen Probleme. Geschäftsführer Michael König schildert inakzeptables Verhalten: „Das kann bis zu Bedrohungen gehen, oder zu rassistischen und beleidigenden Äußerungen.“
Aus einem kleineren Verein am Land heißt es, es können tätliche Angriffe und „verbal sehr schlimme Sachen“ vorkommen. Man müsse seine Mitarbeiter bestmöglich schützen, denn: „Man ist ja froh um jeden Mitarbeiter, den man hat.“
Alles, was in Wohnungen vorkommt, kommt auch in der Hauskrankenpflege vor. Eine Gesetzesänderung ist absolut notwendig.
Hermann Hagleitner, GF HIlfswerk Salzburg
Kommt endlich ein rechtlicher Rahmen?
Die Träger fordern schon länger eine rechtliche Leitlinie, für genau solche Fälle – damit ihre Mitarbeiter geschützt werden und zugleich für die Betreuung der Klienten gesorgt wird. Die kann man ja auch nicht einfach von einem Tag auf den anderen unbetreut lassen. Darum verlangen Hilfswerk, Diakonie und der Verein Soziale Dienste Salzburg, Verschärfungen in das neu entworfene Salzburger Pflegegesetz aufzunehmen. Sie haben kürzlich innerhalb der Begutachtungsfrist entsprechende Stellungnahmen an das Land gerichtet.
Derzeit keine sofortige Kündigung möglich
Pfleger sollen Klienten nach Bedrohungen nicht weiter aufsuchen. Derzeit müssen sie das nach Vorfällen vier Wochen lang weiter tun. Dann erst darf der Träger den Pfleger abziehen. Die Diakonie fordert eindringlich, diese unzumutbaren Situationen müssen durch das neue Gesetz korrigiert werden.
Landesrat: „Schutz hat oberste Priorität“
Soziallandesrat Christian Pewny kennt die Forderungen. „Aktuell würdigen wir die Stellungnahmen. Die Vorschläge werden auf Anwendbarkeit und Zweckmäßigkeit überprüft“, so Pewny. Der Schutz der Pflegekräfte hat für ihn oberste Priorität.
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