Im Krankenstand wurde ein Arbeiter aus Linz von seiner Wiener Arbeitgeberin frist- und grundlos entlassen. Auch das Arbeitslosengeld wurde ihm daher gestrichen. Die Arbeiterkammer Oberösterreich legte für den Geschädigten Beschwerde ein und konnte eine stolze Summe Geld für ihn erstreiten.
Sieben Monate lang hatte ein Linzer Arbeiter bei einem Wiener Unternehmen Dienst geleistet. Als er seiner Chefin jedoch eine Arbeitsunfähigkeitsmeldung schickte, wurde er von dieser per WhatsApp fristlos entlassen. Das AMS strich ihm deswegen auch noch die ersten 28 Tage Arbeitslosengeld.
Fall neu bewertet
Der Arbeiter wandte sich an die AK OÖ, die schnell erkannte, dass es keinen Grund für die Entlassung gab. Daher war diese unberechtigt, ebenso wie die Sperre des Arbeitslosengeldes. Eine Beschwerde wurde beim AMS eingebracht, und nachdem der Fall neu aufgerollt worden war, wurde auch die Arbeitslosengeldsperre aufgehoben.
Saftige Summe nachgezahlt
Damit nicht genug: Aufgrund der unberechtigten Entlassung, waren auch arbeitsrechtliche Ansprüche, wie etwa Lohn, Urlaubsersatzleistung und Sonderzahlungen, offen geblieben. Zudem stand dem Arbeiter eine Kündigungsentschädigung zu. In Summe bekam er fast 2.700 Euro nachgezahlt.
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