Jener Gewalttäter, der vor einem Nachtlokal in der Salzburger Innenstadt einen Kontrahenten töten wollte, bat um Milde. Ein Richter-Senat des Oberlandesgerichtes bestätigte aber letztlich die Strafhöhe.
Bereits zweimal musste der Flachgauer (28) vor ein Geschworenengericht treten – bedingt durch die Aufhebung des ersten Urteils. Die Geschworenen entschieden aber auch beim zweiten Prozess auf: schuldig wegen versuchten Mordes. 13 Jahre Haft lautete die Strafe Anfang März.
Schnitt mit abgebrochenem Weinglas
Hintergrund war die Bluttat vom 3. November 2022 vor einem Salzburger Lokal: Der 28-Jährige schnitt mit einem abgebrochenen Weinglas seinem Kontrahenten in den Hals – eine 15 Zentimeter lange und zwei Zentimeter tiefe lebensgefährliche Wunde. Am Mittwoch bat der Verurteilte beim Berufungsprozess um eine Reduzierung der Strafe: „Es tut mir sehr, sehr leid.“
Zuvor hatten Staatsanwalt und Verteidiger Argumente eingebracht. Jedoch ohne Wirkung beim Richter-Senat des Oberlandesgerichtes: Letztlich blieb es bei den 13 Jahren Freiheitsstrafe.
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