Ausgerechnet ein Exekutivbeamter muss sich kommenden Montag im Landesgericht dem Kinderporno-Vorwurf stellen. Laut Anklage soll er auf seinem Computer 13 Bilder und 16 Videos von Unmündigen bei sexuellen Handlungen besessen haben. Nicht nur das: Er soll auch aktiv nach weiterem Material gesucht haben.
Mehrere Vergehen nach dem Paragraf 207a des Strafgesetzbuches werden dem Beamten vorgeworfen. Der Anklage nach soll er bis Ende Jänner 2024 insgesamt 29 Bild- und Videodateien auf seinem PC gehabt haben. Zudem holte die Staatsanwaltschaft ein Gutachten aus dem IT-Bereich ein, welches den Angeklagten belastet. Bislang hatte der Beschuldigte die schwerwiegenden Vorwürfe bestritten.
„Mein Mandant bekennt sich nicht schuldig. Wir haben eine Ergänzung des Gutachtens beantragt. Diese ist dringend erforderlich, da insgesamt 61 Fragen zu der Sache klärungsbedürftig sind“, erklärt Verteidiger Franz Essl.
Am Montag wird der Fall am Landesgericht Salzburg verhandelt. Im Falle einer Verurteilung drohen bis zu drei Jahre Haft.
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