OGH-Entscheidung

„Fluch der Karibik“-Kapitän sitzt wieder in U-Haft

Gericht
06.12.2024 19:00

Niederösterreicher soll seine eigene Ermordung durch die Ex-Frau inszeniert haben. Er fasste dafür im LG Wiener Neustadt 30 Monate teilbedingte Haft aus. Nach Absitzen des unbedingten Teils der Strafe wurde der Mann enthaftet – draußen war er aber nur sieben Tage lang ...

Ein spektakulärer Fall nimmt auch jetzt wieder einen erstaunlichen Verlauf. Im Juli 2024 wurde im LG Wiener Neustadt ein 64-jähriger früherer Kapitän, der im Hollywood-Blockbuster „Fluch der Karibik“ ein Schiff gesteuert hatte, wegen Verleumdung zu 30 Monaten Haft, davon zehn unbedingt, verurteilt. Der Niederösterreicher soll im Herbst 2023 aufwendig seine eigene Entführung und Ermordung durch die Ex-Frau inszeniert haben. Die Frau stand deshalb tatsächlich unter Mordverdacht.

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Bisher war es Praxis, nach Verbüßung des unbedingten Teils enthaftet zu werden. Die nunmehrige Entscheidung ist geradezu beängstigend.

Anwalt Michael Dohr

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Verteidiger Michael Dohr bekämpfen das Urteil. Weil die Berufung noch läuft, jedoch der feste Teil der Strafe schon verbüßt war, wurde der Hollywood-Statist am 29. Oktober enthaftet – wogegen die Staatsanwaltschaft Beschwerde einlegte.

Höchstgericht bestätigt Tatbegehungsgefahr
Und tatsächlich: Nur eine Woche später klickten bei dem Kapitän, der seinen 95-jährigen Vater pflegen will, wieder die Handschellen. Gegen die neuerliche U-Haft legte Dohr Grundrechtsbeschwerde ein. Doch der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte nun, dass diese wegen Tatbegehungsgefahr berechtigt sei.

Der Anwalt ist erschüttert: „Bisher war es Praxis, nach Verbüßung des unbedingten Teils enthaftet zu werden, da man davon ausgehen musste, das keine Haftgründe mehr gegeben sind. Die nunmehrige Entscheidung ist geradezu beängstigend.“ Der OGH konterkariere damit seine eigene Rechtssprechung. 

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