Tirols Umweltanwalt:

„Müssen den exzessiven Bodenverbrauch stoppen“

Tirol
01.12.2024 18:00

Tirols stellvertretender Landesumweltanwalt Walter Tschon reagiert auf den Bericht der „Krone“ zur Bodenversiegelung. Er verweist auf die Regelungen der EU und betont, dass man den „exzessiven Bodenverbrauch stoppen“ müsse.

Gegen die tägliche Begrenzung von 2,5 Hektar bei der Bodenversiegelung in Österreich sprach sich die Tiroler Wirtschaftskammer aus, wie die „Krone“ in der Freitagsausgabe berichtete. Die Grenze sei „willkürlich gesetzt“. Gefordert wurde eine nähere Analyse statt voreiliger Grenzwerte, die „auf gut Glück“ gezogen würden.

Erwartungsgemäß rief der Bericht nun die Landesumweltanwaltschaft auf den Plan.

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Das Ziel von 2,5 Hektar pro Tag ist im derzeit noch geltenden Regierungsprogramm in Österreich fest verankert.

Walter Tschon

„Versiegelungen nur im Abgleich mit Entsiegelungen“
Der stellvertretende Leiter Walter Tschon meint, dass „ich zwar selbstverständlich dazu stehe, dass auch die nachkommenden Generationen Entwicklungsmöglichkeiten haben sollen. Aber schon aufgrund der derzeitigen Umweltsituation und der erst kurz zurückliegenden Unwetterkatastrophen in Österreich und Tirol muss verbindlich gelten, dass zukünftige Versiegelungen nur im Abgleich mit Entsiegelungen erfolgen dürfen“.

„In EU-Bodenstrategie sind die Ziele verankert“
Weiters verweist Tschon auf die Regelungen der EU: „Auf europäischer Ebene sind der Schutz der Böden, die nachhaltige Bewirtschaftung und die Wiederherstellung geschädigter Böden als Ziele in der EU-Bodenstrategie für 2030 verankert, die im November 2021 von der Europäischen Kommission vorgelegt wurde.“ Zudem sei das Ziel von 2,5 Hektar pro Tag im derzeit noch geltenden Regierungsprogramm in Österreich fix verankert.

Für die Zukunft fordert Tschon, dass „bei Projekten zur Berechnung der Flächeninanspruchnahme die gesamte Fläche herangezogen werden sollte, die mit dem Vorhaben in einem funktionalen Zusammenhang steht“.

„Ein zu wenig mutiger Schritt“
Abschließend meint er, dass „derzeit das Begutachtungsverfahren bezüglich des Tiroler Raumordnungsgesetzes und der Bauordnung anhängig ist. Diesen Entwürfen können Vorschläge bezüglich Einschränkungen des Bodenverbrauchs entnommen werden. Die Änderungen sind aber ein zu wenig mutiger Schritt“.

Der „exzessive Bodenverbrauch“ müsse gestoppt werden.

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