Prozess in Feldkirch

Aufgewühlter Sohn bedrohte Krankenhausmitarbeiter

Gericht
28.11.2024 16:01
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Ein Syrer hatte am Spital Dornbirn angerufen und mit Repressalien gedroht, sollte sein Vater nicht sofort behandelt werden. Dafür musste er sich am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch verantworten.

Weil es seinem Vater gesundheitlich nicht gut geht, wählt der Angeklagte vergangenen Februar den Notruf 144. Statt der Person am anderen Ende der Leitung zuerst einmal in Ruhe die Situation zu schildern, rastet der 25-jährige Anrufer am Telefon aus, indem er zunächst die unverzügliche Behandlung des Kranken fordert. Um dem Nachdruck zu verleihen, bezeichnet der Syrer die Mitarbeiter des Krankenhauses Dornbirn als „Nazis“ und droht: „Muss ich erst ein Messer holen, damit meinem Vater geholfen wird? Ich hole jetzt ein Messer und steche euch alle ab!“ Der Mann wird daraufhin angezeigt.

Angeklagter sieht Fehlverhalten ein
Im Prozess am LG Feldkirch gibt sich der Angeklagte dann doch eher kleinlaut. „Ich hatte Angst um meinen Vater und war damals sehr verzweifelt“, sagt er. Sein Verhalten sei ein Fehler gewesen. Ihm sei klar, dass man so etwas nicht sagen dürfe. „Ich war halt enttäuscht, wollte aber niemandem wehtun.“

Zitat Icon

Ich hatte Angst um meinen Vater und war damals sehr verzweifelt. Dennoch hätte ich mich nicht so verhalten dürfen.

Der Angeklagte vor Gericht

Diversion statt eines Eintrages ins Strafregister
Weil der Mann bislang unbescholten ist und er sich reuig zeigt, folgt Richterin Verena Wackerle der Anregung der Verteidigung, dem Angeklagten die Chance auf eine außergerichtliche Einigung einzuräumen. Zu Gunsten des Beschuldigten geht die Frau Rat schließlich im Zweifel von einer Drohung mit Körperverletzung aus und verhängt eine Geldbuße in Höhe von 400 Euro. Diese muss der Syrer nun dem Bund zahlen. Das Verfahren wird eingestellt. Dem richterlichen Entgegenkommen folgen mahnende Worte der Vorsitzenden: „Eine Diversion ist ein einmaliger Freifahrschein. Das heißt, diese Geldbuße scheint nicht im Strafregister auf. Insofern hoffe ich, dass Ihr Verhalten ein einmaliger Ausrutscher gewesen ist.“

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