Der wegen Sexualstraftaten angeklagte US-Rapper Sean „Diddy“ Combs bleibt weiter in Haft. Der zuständige Richter Arun Subramanian lehnte einen entsprechenden Antrag auf Entlassung aus dem Gefängnis ab, wie mehrere US-Medien übereinstimmend berichteten.
Combs Anwälte hatten ein Kautionspaket in Höhe von etwa 50 Millionen Dollar angeboten, damit ihr Mandant in den Hausarrest wechseln darf. Ein solches Gesuch war zuvor bereits zwei Mal abgelehnt worden.
Seit Mitte September in U-Haft
Seite Mitte September sitzt Combs in Untersuchungshaft. Dem Rapper werden von der Staatsanwaltschaft in New York unter anderem Sexhandel, organisierte Kriminalität und andere Vergehen vorgeworfen. Combs plädierte auf nicht schuldig. Der Prozessbeginn ist derzeit vorläufig auf Mai festgesetzt.
Außerdem gibt es eine Reihe von Zivilklagen wegen sexuellen Missbrauchs. Eine Anwaltskanzlei in Houston im US-Staat Texas teilte kürzlich mit, sie vertrete 120 Menschen mit Vorwürfen gegen den Rapper.
Erfolgreichster Rapper der Welt
Combs gehörte mit Hits wie „I‘ll Be Missing You“ oder „Bad Boy For Life“ in den vergangenen Jahrzehnten zu den erfolgreichsten Rappern der Welt. Im Laufe seiner Karriere nutzte er unter anderem die Pseudonyme „Puff Daddy“, „P. Diddy“ und „Diddy“.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.