Der Kärntner hatte am 6. Dezember 2012 seine Ehefrau vor dem Kindergarten im Stadtteil Welzenegg abgepasst. Die 43-Jährige war zwei Tage zuvor mit ihren beiden Kindern aus der gemeinsamen Wohnung geflüchtet und hatte Schutz in einem Frauenhaus gesucht.
Plötzlich zog der 43-Jährige ein 30 Zentimeter langes Messer und stach 22 Mal mit großer Wucht auf die Klagenfurterin ein. Sie brach zusammen und verblutete noch an Ort und Stelle. Zwei Passanten, die Zeugen der Attacke gewesen waren, stürzten sich auf den Kärntner und hielten ihn fest, bis die Polizei eintraf.
Frau habe ihn nur ausgelacht
Vor Gericht gab der 43-Jährige die Tat zu, bestritt aber die Tötungsabsicht. Vielmehr erklärte er, verzweifelt gewesen zu sein. Dass er ein Messer mit zum Kindergarten genommen hatte, begründete er mit Selbstmordabsichten. Der Kärntner habe mit seiner Frau reden wollen, doch sie habe ihn nur ausgelacht. Danach könne er sich an nichts mehr erinnern.
Bei Messerattacke wichtige Organe durchbohrt
Der Gerichtsmediziner erklärte, dass der 43-Jährige der Frau zuerst in den Rücken gestochen und ihr dann weitere Verletzungen am Oberkörper, an der Seite sowie am linken Kniegelenk zugefügt hatte. Abwehrverletzungen waren keine festzustellen, das Opfer dürfte völlig überrascht gewesen sein.
Die Stiche mit dem Messer durchbohrten wichtige Organe, was einen hohen Blutverlust verursachte und binnen kürzester Zeit zum Tod führte, so der Gutachter. Der psychiatrische Gutachter attestierte dem Mann Zurechnungsfähigkeit.
"Es wurde hier ein Mensch abgeschlachtet"
Die Staatsanwältin sprach in ihrem Plädoyer von einem heimtückischen Mord, der Verteidiger hingegen plädierte auf Totschlag. Die Geschworenen entschieden später einstimmig, dass es sich um Mord handelte.
Bei der Strafbemessung seien der bisherige Lebenswandel sowie eine psychische Einschränkung als mildernd berücksichtigt worden, erklärte der Richter. Erschwerend sei das rücksichtslose Vorgehen zu beurteilen gewesen. "Es wurde hier ein Mensch abgeschlachtet", sagte der Richter. Der Angeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.
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