Kommt der Angeklagte?

Unsicherheit vor dem Prozess um Christa P.

Oberösterreich
17.11.2024 08:00

Acht Monate Unsicherheit für die Familie und Ermittlungsarbeit. Dann Gewissheit: Christa P. (54) ist tot, wurde auf einem Feld in Linz-Ebelsberg verscharrt. Nun wird ihrem Bekannten (44), bei dem sie ihre letzte Nacht verbrachte, der Prozess gemacht. Aber kommt der 44-Jährige überhaupt zur Verhandlung?

Am Dienstag muss sich jener Bekannte (44) von Christ P., bei dem sie genächtigt hat und – laut Gutachten – durch Alkohol und Substitol an Atemlähmung verstorben war, am Landesgericht Linz verantworten.

Die Anklage wirft ihm Imstichlassen eines Verletzten und Störung der Totenruhe vor. Dabei ist der erste Vorwurf strafmaßbestimmend, da er mit bis zu drei Jahren höher bewertet wird als die Störung der Totenruhe, auf der maximal sechs Monate Haft stehen.

Der Tod der Linzerin beschäftigt am Dienstag das Landesgericht.
Der Tod der Linzerin beschäftigt am Dienstag das Landesgericht.(Bild: Markus Wenzel, Krone KREATIV)

Beschuldigter oft schwer greifbar
Der Prozess ist für zwei Stunden anberaumt, doch es gibt noch eine große Unwägbarkeit: Taucht der Angeklagte auf? Falls nicht, kann ihn die Polizei auf die Schnelle finden und vorführen? Schon während der Ermittlungen rund um den Fall war der beschäftigungslose 44-Jährige, der zuerst Zeuge war und dann Beschuldigter, oft schwer greifbar.

Zuerst hatte der Angeklagte ja angegeben, dass Christa P. bei ihm geschlafen habe, dann aber gegangen sei. Später gab er zu, dass er die zweifache Mutter tot aufgefunden und 300 Meter entfernt im Feld verscharrt habe. Aber er soll viermal einen Freund angerufen haben, als er merkte, dass es Christa P. schlecht ging. „Sie röchelt nur noch“, habe er um 2.30 Uhr gemeint – die Rettung rief aber niemand.

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