Notbremse gezogen

Schweiz begrenzt Zuwanderung aus der gesamten EU

Ausland
24.04.2013 18:07
Angesichts des anhaltenden Einwanderungsbooms hat die Schweiz am Mittwoch die Notbremse gezogen: Die Zuwanderung aus allen EU-Staaten, darunter Österreich, wird durch die Aktivierung einer Schutzklausel eingeschränkt, teilte die Schweizer Regierung in Bern mit. Ärger mit Brüssel dürfte vorprogrammiert sein. Ob die Zuwanderungsprobleme mit der Maßnahme tatsächlich gelöst werden können, ist indessen umstritten. Die Regierung hatte bereits im Vorfeld einräumen müssen, dass es sich vor allem um ein Signal an die Bevölkerung handle. Kritiker sprechen von "Valium fürs Volk".

Wegen der Wirtschaftskrise hatten in den vergangenen Monaten immer mehr arbeitssuchende Europäer Kurs auf die Schweiz genommen, wo es nicht nur ein hohes Lohnniveau gibt, sondern lange Zeit auch Arbeitskräftemangel herrschte. Der erhöhte Zustrom stellte die Regierung innen- wie außenpolitisch vor eine heikle Entscheidung, die nun am Mittwoch in die Einschränkung der Zuwanderung aus der gesamten Europäischen Union mündete. Möglich macht dies die Aktivierung einer Ventilklausel, mittels derer die Einwanderung "wirtschafts- und gesellschaftsverträglich" gestaltet werden soll, wie die Schweizer Regierung erklärte.

Streit um Einwanderung zwischen EU und Schweiz
Die im Personenfreizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union enthaltene Ventilklausel erlaubt es der Schweiz, bei Sättigung ihres Arbeitsmarktes die Notbremse zu ziehen und den Zustrom zu begrenzen. Im Frühjahr 2012 hatte der Bundesrat die Schutzklausel erstmals gegenüber den EU-8-Staaten (die mittelosteuropäischen Staaten der Erweiterungsrunde 2004) in Kraft gesetzt. Dafür steckte die Schweiz heftige Kritik ein.

Die betroffenen Staaten reagierten äußerst verschnupft auf die damals beschlossenen Zuwanderungsbeschänkungen und Brüssel monierte, dass die EU-Mitgliedstaaten nicht gleichberechtigt behandelt würden. Der EU-Botschafter in Bern, Richard Jones, sprach auch von einer Diskriminierung von EU-Bürgern, bezeichnete die Anwendung der Ventilklausel auf alle EU-Staaten vor Kurzem aber als legal, sollten die Grundvoraussetzungen erfüllt sein.

Neben Angehörigen der EU-8 soll die Ventilklausel neu auch für Personen aus den EU-17 (die 15 "alten" Mitgliedsstaaten sowie Zypern und Malta) gelten, sollten Ende Mai die Voraussetzungen dafür gegeben sein. Voraussetzung ist, dass die Zahl der Aufenthaltsbewilligungen in einem Jahr mindestens zehn Prozent über dem Durchschnitt der vergangenen drei Jahre liegt. Insgesamt soll die Zahl der Fünfjahresbewilligungen für Bürger der EU-17-Staaten zunächst für ein Jahr auf maximal 53.700 sowie für die EU-8-Staaten auf 2.180 beschränkt werden. 

Maßnahme nur "Valium fürs Volk"?
Ob die Anwendung der Schutzklausel, die mit Juni in Kraft treten soll und auf ein Jahr begrenzt ist, den Einwanderungsboom tatsächlich bremsen kann, ist allerdings auch in der Schweiz umstritten. Bereits mit dem Inkraftreten der Maßnahme für die EU-8-Länder im vergangenen Jahr befand die Schweizer Presse: praktisch null Wirkung auf die Zuwanderung, aber von großer psychologischer Bedeutung.

Viele bürgerliche Politiker befürworten das Instrument jedoch. Damit werde ein Versprechen an die Bevölkerung umgesetzt, argumentieren sie. Die Linke dagegen ist der Ansicht, die Klausel nütze nicht viel. Sie fordert stattdessen stärkere flankierende Maßnahmen zur Personenfreizügigkeit.

Ablehnend äußern sich auch Wirtschaftsverbände. Beobachter sind der Ansicht, dass sich die gemäßigten Schweizer Regierungsparteien mit der Maßnahme lediglich Luft gegenüber der rechtskonservativen SVP verschaffen wollen, die seit Jahren vor einer Massenzuwanderung durch das Personenfreizügigkeitsabkommen warnt. SP-Chef Christian Levrat bezeichnete die Maßnahme als "Valium fürs Volk".

Justizministerin: "Kein unfreundlicher Akt"
Die Schweizer Justizministerin Simonetta Sommaruga betonte am Mittwoch, dass die Entscheidung "kein unfreundlicher Akt gegenüber der EU" sei. Schließlich sei die Ventilklausel in dem Abkommen mit der EU enthalten. Die Regierung in Bern stehe weiterhin "voll und ganz hinter der Personenfreizügigkeit". Zugleich räumte aber auch sie ein, dass die Ventilklausel die Probleme der Zuwanderung in die Schweiz nicht lösen könne. Es brauche verschiedene politische Maßnahmen, um diese Probleme zu lösen. Wegen der wachsenden sozialen Ungleichheiten sei die Schweiz "ein Anziehungspunkt".

Wirkung laut jüngsten Zahlen gering
Tatsächlich ist die Wirkung des Instruments nicht nur zeitlich limitiert, wie die jüngsten Zahlen des Bundesamtes für Migration für das Jahr von März 2012 bis Februar 2013 zeigen. So gingen zwar die B-Bewilligungen (fünf Jahre) für Bürger aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn dank der Ventilklausel um fast die Hälfte auf rund 3.500 zurück. Dafür stieg aber gleichzeitig die Zahl der nicht kontingentierten L-Bewilligungen (Kurzaufenthalter) um nahezu 50 Prozent auf gut 15.000 - womit die Wirkung der Klausel weitgehend verpuffte. Trotzdem verzichtet der Bundesrat nun weiterhin auf eine Limitierung der L-Bewilligungen, sowohl bei den EU-17 als auch bei den EU-8.

Die Berner Entscheidung dürfte in Brüssel jedenfalls nicht mit Freuden aufgenommen werden. Schon jetzt sind die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz mit den Streitpunkten Steuerdumping und Bankgeheimnis belastet. Jetzt wird eine Verschlechterung der Beziehungen befürchtet.

Karas: "Schweiz schadet sich selbst"
EU-Parlamentspräsident Martin Schulz äußerte bereits "Zweifel an der Sinnhaftigkeit der Ventilklausel". Sie werde nämlich "nur von kurzer, begrenzter Dauer sein". Auch würden die Zuwanderungszahlen die Ventilklausel "nicht unbedingt rechtfertigen". Noch deutlicher äußerte sich der Vizepräsident des EU-Parlaments, Othmar Karas. "Mit der heutigen Entscheidung schadet die Schweiz sich selbst", sagte er unter Verweis auf die wirtschaftlichen Vorteile des EU-Binnenmarktes für Bern. Niemand wolle, dass der Eindruck entstehe, die Schweiz wolle sich "nur die Rosinen herauspicken", fügte Karas hinzu.

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