Verlockende Angebote und Sonderaktionen – pünktlich zum Beginn der Vorweihnachtszeit gibt es bei vielen Händlern attraktive Preise. Doch nicht immer ist das Einkaufen risikolos. Konsumentenschützer raten zur Vorsicht.
So haben oftmals günstigen Produkte – vor allem aus dem Internet – mitunter einen Haken. Versteckte Nebenkosten und Versandspesen können schnell den Preis nach oben treiben – warnt der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer. Gerade bei auffällig billiger Ware sollten die Alarmglocken läuten, denn sogenannte Fake-Shops würden sich gerne solcher Lockangebote bedienen. Christian Koisser, Konsumentenschützer der AK Burgenland, rät daher prinzipiell, nie den Betrag im Voraus zu begleichen, sondern immer auf Rechnung oder über die Kreditkarte zu zahlen. So sei man im Fall der Fälle besser abgesichert.
Prinzipiell raten wir Konsumenten, nie den Betrag im Voraus zu begleichen, sondern immer auf Rechnung oder über die Kreditkarte zu zahlen. So ist man im Fall der Fälle besser abgesichert.
AK-Konsumentenschützer Christian Koisser
Online-Firmen überprüfen
Wichtig ist auch immer die Überprüfung der Angaben im Impressum auf der Homepage. Gibt es Zweifel an der Seriosität des Online-Shops, sollte man lieber die Finger davonlassen. Eine Entscheidungshilfe sind Einrichtungen wie das österreichische E-Commerce-Gütezeichen (www.guetezeichen.at). Auch der österreichische Internet-Ombudsmann und seine Warnseite watchlist-internet.at können helfen. Und: „Weihnachtsangebote sind tatsächlich nicht immer am günstigsten“, weiß Koisser aus langjähriger Erfahrung. Oftmals würde es sich lohnen, mit Suchmaschinen und über Preisvergleichsseiten gegenzuchecken. Webseiten wie geizhals.at oder idealo.at seien nützliche Hilfsmittel, um Festtagsangebote zu vergleichen.
Vorsicht bei „Click&Collect“
Aufpassen sollte man auch beim sogenannten „Click&Collect“, bei dem die gewünschte Ware online reserviert, aber persönlich abgeholt wird. Doch auch hier gibt es einige Fallen: Kommt der Vertrag online oder telefonisch zustande, besteht grundsätzlich ein allgemeines 14-tägiges Rücktrittsrecht – auch wenn die Ware persönlich abgeholt wird. Ausnahmen davon wären zum Beispiel verderbliche oder nach persönlichem Wunsch hergestellte Waren. Ein Tipp von Koisser: „Am besten klärt man das Rücktrittsrecht gleich vor Vertragsabschluss und spart sich so böse Überraschungen, falls die Ware doch nicht gefällt.“ Infos dazu bietet auch die AK-Infothek unter www.geldundleben.at
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