Weil ein Hahn neben einer Anwaltskanzlei unzählige Male gekräht hat, ließ der Advokat dem Tierbesitzer eine Unterlassungsklage zukommen. Das juristische Resultat: Der stolze Hahn darf weiterhin krähen. Aber einen Nachfolger darf es dann keinen mehr geben. Ganz ruhig sind indes die Steckenpferde, auf denen Kinder im Triestingtal reiten. Bei uns lesen Sie heute alles über „Hobbyhorsing“. Außerdem berichten wir, dass die FPÖ beim Streit über die Schließung von Spitälern eine Kehrwende eingelegt hat.
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