Eine frühmorgendliche „Einlage“ im feuchtfröhlichen Überschwang wurde nachträglich einem Tiroler (33) zum Verhängnis. Es ging zunächst um einen Hitlergruß – und dann um Parolen, deren Urheberschaft beim Prozess für Verwirrung sorgte.
Die üblichen Fälle von Wiederbetätigung finden bekanntlich vor einem Geschworenengericht statt. Doch ein Tiroler Bauarbeiter musste sich am Freitag „nur“ mit einer Einzelrichterin auseinandersetzen. Denn was er in einem Innsbrucker Nachtlokal aufgeführt hatte, fiel unter „Rauschtat“ – 2,7 Promille Alkohol wurden gemessen und eine Unzurechnungsfähigkeit attestiert.
Eklat beim allerletzten Lied
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Der Einheimische soll beim allerletzten Lied „Dem Land Tirol die Treue“ den Hitlergruß gezeigt haben, was einer Wiederbetätigung laut Verbotsgesetz gleichkommt. Gefallen sein sollen auch die Rufe „Ausländer raus“ und „Scheiß Jude“.
Rufe doch von einem anderen Gast
Aber hier wurde es beim Prozess kurios, denn der Türsteher als Zeuge dürfte von den Ermittlern missverstanden worden sein. Nun stellte er richtig: „Der Angeklagte hat zwar wortlos den Hitlergruß gezeigt, die Rufe kamen aber von jemand anders.“ Nach diesem Täter werde nun gesucht, so Richterin Helga Moser.
Was sie gemacht haben, ist kein Kavaliersdelikt und geht einfach nicht.
Richterin Helga Moser in der Urteilsbegründung
Der 33-Jährige räumte ein, dass „etwas gewesen sein muss“, gegen Ausländer habe er aber nichts. Am Ende setzte es eine Geldstrafe von 6000 Euro (zur Hälfte bedingt). Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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