Bei Kunden der Innsbrucker Markthalle wurde das Parken in der dortigen Ladezone meist toleriert. Jetzt wartet häufig eine böse Überraschung: Fahrzeug weg, 400 Euro Strafe. Gibt es dafür eine Erklärung?
Hoppla, dort wo gerade noch mein Auto stand, ist jetzt nur mehr leerer grauer Asphalt!“ Etliche Kunden der Markthalle waren zuletzt mit dieser Ernüchterung konfrontiert. Sie hatten ihren Pkw in die Ladezone südlich des Gebäudes gestellt, um ihre Besorgungen zu machen. Manch einer möglicherweise über Stunden, „schwarze Schafe“ wollten sich hier vielleicht sogar tageweise teure Gebühren ersparen. Zur Verfügung stehen ein gutes Dutzend derartiger Plätze.
Abschleppaktionen auch zu „unmöglichen Zeiten“
Damit ist nun offenbar Schluss. „Ja, seit einigen Wochen wird jetzt rigoros abgeschleppt, auch zu unmöglichen Zeiten, also in der Nacht“, bestätigt Petra Mariner, Chefin der Markthalle, auf „Krone“-Anfrage. Immer wieder hätten sich zuletzt verwunderte bis erboste Markthallen-Kunden bei ihr gemeldet. Das abgeschleppte Auto samt Strafe „auszulösen“, schlage mit rund 400 Euro zu Buche.
Viele Kunden haben hier geparkt und aus der Vergangenheit waren mir keine Probleme bekannt.
Markthallen-Chefin Petra Mariner
Markthallen-Chefin: „Sicher nicht unsere Initiative“
Mariner ist es wichtig zu betonen, dass die Initiative für die Abschleppaktionen nicht von den Verantwortlichen der Markthalle ausgehe. Klar werde der Platz zum tatsächlichen Be- und Entladen von Lieferanten benötigt, arge Probleme durch die Parker seien ihr aber nicht bekannt.
“Aktion scharf?“ Keine Weisungen bekannt
Nachfrage bei der Stadt: Läuft hier eine gezielte „Aktion scharf“? Von Seiten der bei den Abschleppungen beteiligten Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) verweist man auf Martina Norz, zuständig für die Parkräume, die betont: „Mir sind hier keine Aufträge oder Weisungen bekannt.“
Was ist eine Ladezone?
Sie erinnert generell daran, dass eine Ladezone für das „ununterbrochene“ Laden sperriger Güter gedacht sei. „Der Kauf zweier Äpfel gehört sicher nicht dazu.“ Und wenn sich einige Zeit lang kein Besitzer beim Fahrzeug blicken lasse, könne eine Abschleppung durchaus folgen.
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