Nun ist es amtlich: Der Europäische Gerichtshof hat die vom Gericht der Europäischen Union in erster Instanz ausgesprochene Aufhebung der Strafe gegen Intel im Wert von 1,06 Milliarden Euro bestätigt. Die EU-Kommission scheiterte mit ihrer Berufung.
Die EU-Kommission hatte dem Chiphersteller eine beherrschende Stellung auf dem Markt für X86-Prozessoren vorgeworfen und den Missbrauch dieser unter anderem darin gesehen, dass Kunden und einem Computer-Einzelhändler Rabatte gewährt wurden. Das EuG erklärte die Strafe aus Brüssel jedoch für nichtig.
Der Prozess hat schon mehrere Wendungen genommen. Die Strafe der EU-Kommission war 2009 verhängt worden. 2014 wies das Gericht erster Instanz die Klage von Intel gegen die Entscheidung der Kommission insgesamt zurück, aber der EuGH hob dieses Urteil auf.
Im zweiten Anlauf erklärte der EuG die Entscheidung der Kommission teilweise für nichtig und hob die Geldbuße von 1,06 Milliarden Euro in vollem Umfang auf. Mit ihrer Berufung gegen dieses Urteil ist die EU-Kommission nun gescheitert.
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