Alpinpolizei klärt auf

Ski-Unfall: Bei Fahrerflucht drohen hohe Strafen

Steiermark
25.12.2025 09:00

Wie verhalte ich mich richtig bei einem Unfall? Darf ich nach dem Après-Ski betrunken abfahren? Gerhard Rieglthalner von der steirischen Alpinpolizei ist aktuell wieder auf den Pisten unterwegs und kennt die Antworten auf die brennenden Fragen.

Die Pisten sind eisig, und die Weihnachtsfeiern nahen: Mit dem Ansturm auf die steirischen Skigebiete sind Unfälle vorprogrammiert. Diese bringen nicht nur üble Verletzungen mit sich, sondern immer wieder auch rechtliche Konsequenzen. Denn bei jeder Kollision auf der Piste wird die Alpinpolizei hinzugezogen – ähnlich wie bei einem Crash im Straßenverkehr.

Abrufbereit auf zwei Ski sind steiermarkweit etwa 70 Polizisten, darunter auch Gerhard Rieglthalner, Abteilungsinspektor in der Hochsteiermark: „Wir absolvieren regelmäßig unseren Dienst auf der Piste“, erklärt er. Wird er zu einem Unfall alarmiert, kümmert er sich vor allem um zwei strafrechtlich relevante Aspekte: die Fahrerflucht und die Fahrlässigkeit.

Grundsätzlich haben Unfallbeteiligte und auch Zeugen die Verpflichtung, Erste Hilfe zu leisten und für Hilfe zu sorgen.

Gerhard Rieglthalner

Alpinpolizist

„Grundsätzlich haben Unfallbeteiligte und auch Zeugen die Verpflichtung, Erste Hilfe zu leisten und für Hilfe zu sorgen“, erklärt Rieglthalner. Rettungskräfte sollten alarmiert werden – die entsprechenden Telefonnummern findet man meist auf den Skikarten und den Apps der Skigebiete. Außerdem macht es Sinn, die Unfallstelle mit gekreuzten Ski oder Skistecken abzusichern.

Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
Und was passiert, wenn man all das nicht tut? Das Strafgesetzbuch sieht für die „Unterlassung der Hilfeleistung“ eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten, bei Todesfolge bis zu einem Jahr vor. Beim „Imstichlassen eines Verletzten“ – in diesem Fall hat der Fahrerflüchtige die Verletzung verursacht – droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, bei Todesfolge sogar bis zu drei Jahren. War man zu schnell oder unachtsam unterwegs (Fahrlässigkeit), birgt das ebenfalls strafrechtliche Folgen sowie Schmerzensgeldzahlungen.

Heikel wird es auch, wenn man alkoholisiert ineinander kracht. Als Beweismittel könne ein Alkotest angefordert werden, erklärt Rieglthalner. Betrunken Ski zu fahren, empfiehlt sich also nicht, selbst wenn es ohne Unfall nicht strafbar ist. Das bewies erst neulich ein Fall auf der Planai: Eine stark alkoholisierte Ski-Fahrerin fuhr in das Windenseil einer Pistenraupe und verletzte sich schwer.

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