Der Arbeiter hatte sich im Internet als 16-Jähriger mit dem Namen "Justin" ausgegeben. Unter diesem Pseudonym kontaktierte er elf- bis 14-jährige Mädchen und forderte sie auf, ihm Fotos in diversen Posen und bei der Ausführung geschlechtlicher Handlungen zu schicken. Zahlreiche Mädchen folgten der Aufforderung. "Zwölfjährige haben die soziale Reife nicht, um zu erkennen, was sie da tun", erklärte die Staatsanwältin.
Der 33-Jährige bekannte sich vor Richter Gerhard Pöllinger schuldig. "Es ist einfach ein Verlangen, man will immer mehr und mehr", erklärte der Angeklagte. Ein psychiatrischer Sachverständiger attestierte dem Mann, krankhaft pädophil zu sein.
"Drang kann medikamentös gemindert werden"
Der 33-Jährige nahm das Urteil des Schöffensenats an und stimmte einer Therapie zu. "Die Störung der Sexualentwicklung ist nicht rückgängig zu machen, der Drang kann aber medikamentös gemindert werden", erklärte der Sachverständige. Die Staatsanwältin gab zu dem Urteil keine Erklärung ab, es ist damit nicht rechtskräftig.
Zusätzlich zu den drei Jahren Haft widerrief Richter Pollinger eine bedingte Haftstrafe von acht Monaten aus einer ersten einschlägigen Verurteilung vor vier Jahren. Diese acht Monate muss der Mann zusätzlich zu den drei Jahren absitzen.
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