Angeklagte Soldaten
I: Außenminister tritt nach Streit mit Indien zurück
Die beiden Marinesoldaten, denen in Indien der Mord an zwei Fischern zur Last gelegt wird, hatten am Montag an die italienische Politik appelliert, die Kräfte zu vereinen und eine Lösung für ihre "Tragödie" zu finden. Die zwei Soldaten hatten im vergangenen Jahr vor der indischen Küste einen Öltanker bewacht und dabei zwei Fischer erschossen, die sie nach eigenen Angaben für Piraten hielten.
Soldaten kehrten aus Wahl-Urlaub nicht zurück
Rom argumentierte, der Vorfall habe sich in internationalen Gewässern ereignet, und deshalb sei die indische Justiz nicht zuständig. Den Soldaten war im Februar erlaubt worden, zur Teilnahme an den Parlamentswahlen für einen Monat in ihre Heimat zurückzukehren. Später teilte die italienische Regierung mit, dass die Soldaten nicht nach Indien zurückkehren würden. Dies führte zu empörten Reaktionen in Indien, wo die Männer vor Gericht gestellt werden sollen.
Der italienische Botschafter versprach die Rückkehr der beiden Soldaten, um die Wogen zu glätten. Ein indisches Gericht verhängte daraufhin ein Ausreiseverbot über ihn und stellte die Immunität des Diplomaten infrage.
Indien: "Kein Todesurteil"
Am vergangenen Donnerstag lenkte die Regierung in Rom schließlich ein und erklärte, dass die Marinesoldaten für den Prozess gegen sie nach Indien zurückkehren sollten. Ihre Ausreise wurde nach Regierungsangaben möglich, nachdem Indien zugesichert hatte, dass den Soldaten nicht die Todesstrafe drohe.
Die beiden Soldaten flogen am Freitag nach Indien zurück. Sie wohnen derzeit in der italienischen Botschaft in Neu-Delhi, ihnen wird bis auf weiters Bewegungsfreiheit garantiert.
Kronen Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen 






Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.