Obwohl schon sterbenskrank, wurde die Steirerin Barbara A. im März 2020 nicht von der Rettung ins Spital gebracht. Nun ist ein erbitterter Streit vor Gericht entbrannt. Eine erstinstanzliche Entscheidung ist bereits gefallen...
Von Übelkeit, Atembeschwerden und Hörverlust gezeichnet kauerte die Steirerin Barbara A. (62) im März 2020 auf dem Sofa. Als ihr Mann sie fand, alarmierte er sofort die Rettung. Allerdings gingen die Sanitäter von einer Verkühlung aus. Immer wieder intervenierte ihr Mann, die Frau ins Krankenhaus zu bringen. Doch sie wurde nicht mitgenommen. Als sich ihr Zustand drastisch verschlechterte, riefen ihre Angehörigen noch einmal die Rettung. Diesmal wurde sie eingeliefert – und musste notoperiert werden! „Es geht mir besch..., ich glaube, ich sterbe“, weinte die damals 62-Jährige nach der OP ins Telefon ihrer Liebsten. Barbara A. sollte Recht behalten. Kurz darauf starb sie.
Den beiden Sanitätern gebe ich gar keine Schuld, es ist das System, das nicht passt. Die beiden waren Ehrenamtliche, normalerweise sollte immer ein Hauptberuflicher dabei sein
Sohn der Verstorbenen
Zivilgericht bestätigt fatalen Fehler
Die Staatsanwaltschaft Graz nahm anschließend die Ermittlungen wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Tötung gegen die beiden Ehrenamtlichen des Roten Kreuz auf. Diese wurden aber eingestellt. Die Familie beschritt mit Anwältin Karin Prutsch-Lang schließlich den Weg zum Zivilgericht, um Trauerschmerzensgeld einzuklagen. Kürzlich bekam die Familie in erster Instanz Recht. Die Begründung: Ein Arzt hätte beigezogen werden müssen, der die Notsituation richtig eingeschätzt hätte. Ihr Tod hätte somit verhindert werden können. Das Rote Kreuz hat Berufung eingelegt.
Der Sachverständige hat eindeutig festgestellt, dass ein Fehler zum Tod meiner Mandantin geführt hat.
Anwältin Karin Prutsch-Lang
Der Sohn der Verstorbenen sieht am Geschehenen einen Fehler im System: „Ich war selber hauptberuflich beim Roten Kreuz. Den beiden Sanitätern gebe ich gar keine Schuld, es ist das System, das nicht passt. Die beiden waren Ehrenamtliche, normalerweise sollte immer ein Hauptberuflicher dabei sein.“
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