Als unbürokratische Unterstützung für Bezieher einer Mindestpension kann ab dem 15. Oktober die Weihnachtsbeihilfe des Landes in der Höhe von 50 Euro in den Gemeinden oder online beantragt werden.
Die Weihnachtsbeihilfe wird an Pensionisten ausbezahlt, die eine Ausgleichszulage erhalten und denen nach Abzug der Wohnkosten weniger als 926 Euro an Einkommen bleibt. Für Ehepaare beziehungsweise Partnerschaften gilt eine Obergrenze von 1392 Euro.
Bezugsberechtigte Personen müssen ihren Antrag bis zum 15. Dezember 2024 stellen.
Das Formular kann hier ausgedruckt, oder gleich online eingereicht werden.
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