Nachdem zwei Gäste eines Linzer Hotels durch ein Geländer vom Balkon in den Tod gestürzt sind, stand der Hotelier am Dienstag vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft warf ihm fahrlässige Tötung vor, denn er habe vorgeschriebenen Sichtkontrollen nicht durchgeführt. Der Verteidiger drang mit seinem Argument, dass das Problem eben nicht mit freiem Auge erkennbar gewesen sei, durch – Freispruch.
Dem Hotelbetreiber konnte nicht nachgewiesen werden, dass er den Mangel am Geländer hätte erkennen müssen, erklärte die Richterin das Urteil. Der Freispruch ist aber nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, der Privatbeteiligtenvertreter meldete Berufung an.
Was war passiert: Am Abend des 7. Juli saß in dem Hotel, das vor allem als Arbeiterunterkunft dient, eine Runde Männer bei mehreren Feierabendbieren auf dem Balkon eines Hotelzimmers zusammen. Zwei gerieten in Streit, ein Dritter wollte schlichten, es kam zu einer Rangelei. Ein 33-jähriger deutscher Staatsangehöriger und ein 47-jähriger Pole, die seit Jahren Stammgäste in dem Haus waren, stießen dabei an das Geländer, worauf dieses ausriss. Beide stürzten aus dem zweiten Stock aus gut sieben Metern Höhe ab und starben an Schädel-Hirn-Traumata.
„Er hatte die fachliche Kompetenz“
Für die Staatsanwaltschaft ist klar, dass der unbescholtene 47-Jährige hinsichtlich der vorgeschriebenen Sichtkontrollen „Sorgfalt und Aufmerksamkeit außer Acht gelassen“ habe, obwohl er selbst über die fachliche Kompetenz dazu verfügt hätte, den Mangel zu erkennen. Der Angeklagte bestreitet dies und bekannte sich nicht schuldig. Der Vorfall sei „tragisch“, sagte der Verteidiger, „aber das ändert nichts an dem Umstand, dass dieses Unglück nicht in der Verantwortung des Angeklagten gelegen ist.“ Dass die Absturzsicherung mangelhaft gewesen sei, „steht außer Frage“, sieht er die Schuld aber bei denen, die den Balkon errichtet haben. „Jene, die die bauliche Mangelhaftigkeit zu verantworten haben, sitzen heute nur nicht vor Gericht, weil es verjährt ist.“
Letzte Begutachtung anno 2011
Bei einer Begutachtung von Amtssachverständigen 2011 waren keine Mängel am Geländer festgestellt worden. 2016 übernahm der Angeklagte das Hotel. Seitdem habe er nichts baulich verändert und die Balkongeländer „sicher dreimal jährlich“, meist gemeinsam mit einem Mitarbeiter, überprüft, beteuerte er. Er habe daran gerüttelt und es sei alles „super-stabil“ gewesen. Es sei nie etwas zu beanstanden gewesen, ansonsten hätte er das saniert. Sein Anwalt führte anhand eines Paneels der Absturzsicherung, das er in den Gerichtssaal mitgebracht hatte, vor, dass der fatale Mangel „im Rahmen einer Sichtkontrolle nicht zu erkennen war“.
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