Beschuldigter erst 16

Serienvergewaltigung: Jetzt gibt es erste Anklage

Gericht
11.09.2024 15:44

Im Fall eines mittlerweile 13 Jahre alten Mädchens, das zwischen Februar und Juni 2023 in Wien-Favoriten von einer Jugend-Bande sexuell missbraucht worden sein soll, liegt jetzt eine erste Anklage vor. Das bestätigt am Mittwoch die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, Nina Bussek. Angeklagt ist ein erst 16 Jahre alter Bursche. 

Gegen den 16-Jährigen wurde beim Landesgericht für Strafsachen eine Anklage wegen Vergewaltigung und versuchter geschlechtlicher Nötigung eingebracht. Der Bursche soll Teil jener Gruppierung gewesen sein, die sich über einen Park in Favoriten kannte. Gegen 17 Verdächtige ermittelt die Staatsanwaltschaft Wien seit vergangenem Herbst. Die Mitglieder der Bande sollen Anna (Name geändert) über Monate hinweg missbraucht haben. An der vorgeworfenen Massenvergewaltigung soll dern Angeklagte jedoch nicht beteiligt gewesen sein. 

Über Handy von Opfer ausgeforscht
Auf den aus Syrien stammenden 16-Jährigen war man bei der Auswertung des Handys von Anna gekommen. Aufgrund von Chats, die diese mit dem 16-Jährigen geführt hatte, und über dessen Instagram-Profils konnte der 16-Jährige ausgeforscht werden.

Sexuelle Handlungen vorgenommen
Der nunmehr Angeklagte hatte das Mädchen bereits Anfang 2023 in einem Park kennengelernt. Er soll im Jänner oder Februar – der genaue Zeitpunkt steht nicht fest – sexuelle Handlungen an dem erst zwölfjährigen Mädchen vorgenommen haben. 

Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt
Ursprünglich sei gegen diesen Burschen wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen ermittelt worden, letzten Endes habe die rechtliche Beurteilung aber ergeben, „dass das Vorgehen Gewalt darstellt“, sagte Bussek. Es handle sich zwar „nicht um schwere Gewalt“, aus Sicht der Anklagebehörde sei aber der Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt.

Inkriminiert ist ein zweiter Vorfall, der in der Anklage als versuchte geschlechtliche Nötigung qualifiziert wird. Der 16-Jährige soll versucht haben, Anna zu sexuellen Handlungen zu überreden, indem er ihr drohte, er werde ansonsten Bildmaterial von ihr öffentlich machen. Die Zwölfjährige weigerte sich. Die Anklage gegen den 16-Jährigen ist noch nicht rechtswirksam.

Angeklagter auf freiem Fuß
Die Anklage gegen den 16-Jährigen ist noch nicht rechtskräftig, bestätigte die Sprecherin des Landesgerichts, Christina Salzborn. Prozesstermin gibt es somit noch keinen. Sollte die Anklage in Rechtskraft erwachsen, dürfte noch im Herbst gegen den 16-Jährigen verhandelt werden. Der 16-Jährige befindet sich auf freiem Fuß.

Spendenkonto für Anna

Seit den schrecklichen Vorfällen ist Anna in Therapie. Um ihre Tochter in dieser schweren Zeit zu unterstützen, hat ihre Mutter ein Spendenkonto eröffnet und bittet um Unterstützung.

Empfänger: Spende Anna

AT04 3227 5000 0031 3692

„Meine Mandantin ist erleichtern, dass die Staatsanwaltschaft jetzt Anklage gegen den ersten Täter erhoben hat und hofft, dass auch bald Anklage gegen die anderen Täter erhoben wird“, so Anwalt des Opfers, Sascha Flatz, gegenüber der „Krone“. 

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