Ton abgedreht
Zensur in 9/11-Prozess verwundert sogar den Richter
Den Prozess dürfen Journalisten, Angehörige von Opfern und Menschenrechtsorganisationen verfolgen, was für ein solch wichtiges Militärverfahren als ungewöhnlich offen gilt. Sie befinden sich jedoch hinter einer schalldichten Glasscheibe, sodass der Richter sowie ein Sicherheitsoffizier bzw. dessen Assistent die Tonverbindung - sie wird mit 40-sekündiger Verzögerung übertragen - kappen können. Damit sollen laut US-Geheimdienst CIA geheime Informationen und somit die nationale Sicherheit geschützt werden.
Ton aus nach Erwähnung von Geheimgefängnissen
Die Pläne hatten allerdings schon im Vorfeld heftige Kritik hervorgerufen, zählt die CIA zu solchen kritischen Informationen doch auch jene über Folter in US-Geheimgefängnissen. Eine Erwähnung ebendieser durch den Verteidiger David Nevin dürften denn auch schuld an der Zensur vom Montag gewesen sein. Er erwähnte einen bereits veröffentlichten Antrag der Verteidigung, der sich um die versteckten CIA-Gefängnisse in Osteuropa und Nordafrika dreht, kam aber nur bis zum Hinweis, einige Informationen seien möglicherweise "unter Verschluss oder geheim".
Richter über Stummschaltung nicht erfreut
An dieser Stelle wurde der Ton für 40 Sekunden abgedreht - allerdings nicht von Richter James L. Pohl, der über die Unterbrechung nicht erfreut schien. Pohl ließ den Gerichtsschreiber laut "Welt" in den Akten festhalten, dass er die Verzögerung nicht angeordnet habe. Zudem ließ er notieren, dass die Informationen des Anwalts "nicht unter Verschluss" seien - wenn "irgendeine externe Person" ohne "vernünftige Erklärung" dennoch den Ton abschalte, sei "eine kleine Sitzung" nötig.
Um die Frage zu klären, wer zum Stummschalten eigentlich befugt ist, wurde die Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgeführt. Erst am Abend wies die Staatsanwaltschaft auf die Verfahrensregeln hin - es können eben nicht nur der Richter, sondern auch der Sicherheitsoffizier und sein Assistent im Zweifel den Stumm-Schalter betätigen.
Boykott des Gerichts durch die Angeklagten
Neben Scheikh Mohammed gehört Ramzi Binalshibh zu den Angeklagten, der zur Hamburger Zelle um den Todespiloten Mohammed Atta gehörte. Auch Ali Abdul-Aziz Ali, Mustafa Ahmed al-Hawawi und Walid bin Attash müssen sich verantworten. Die Angeklagten zeigten sich am Montag höchst schweigsam, nur Bin Attash beschwerte sich ausführlich, dass die Angeklagten kein Vertrauen zu ihren Verteidigern aufbauen könnten, da die Staatsanwaltschaft nicht wolle, "dass wir irgendetwas hören oder verstehen oder sagen". Einen der Militäranwälte lehne er daher als Verteidiger ab.
Wegen der Zensur am Vortag beschlossen die fünf Angeklagten, am Dienstag gar nicht mehr vor Gericht zu erscheinen. "Wir haben keine Motivation, zum Tribunal zu gehen", begründete Bin Attash den Boykott. Der Richter nahm den Entschluss zur Kenntnis und betonte das Recht der Angeklagten, auf eine Teilnahme zu verzichten.
Todesstrafe droht
In dem viertägigen Hearing geht es erneut um Verfahrensfragen. Wann das eigentliche Militärtribunal beginnen wird, ist noch offen. Zuletzt standen die Männer im Oktober vor Gericht. Zu den Anklagepunkten zählen Terrorismus, Flugzeugentführung, Verschwörung, Mord, Angriff auf Zivilisten, vorsätzliche schwere Körperverletzung und Zerstörung von Eigentum. Im Fall eines Schuldspruchs droht ihnen die Todesstrafe. Bei den Anschlägen waren fast 3.000 Menschen ums Leben gekommen.
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