Vergewaltigung
Indien: Sechster Täter minderjährig – geringe Strafe
Für Minderjährige sieht das indische Strafrecht eine maximale Strafe von drei Jahren in einer Jugendstrafanstalt vor. Auf Grundlage von alten Schulunterlagen konnte belegt werden, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat siebzehneinhalb Jahre alt war.
"Wir wollen, dass alle Beschuldigten hängen"
Das Opfer war am 16. Dezember in einem fahrenden Bus in Neu-Delhi von mehreren Männern vergewaltigt und gemeinsam mit einem Freund gefoltert worden. Die Frau starb 13 Tage später an ihren Verletzungen. Der Minderjährige soll den Ermittlungen zufolge sie und ihren Begleiter in den Bus gelockt und sich besonders grausam an ihr vergangen haben.
Der Bruder der Frau kritisierte am Montag, dass dem 17-Jährigen nun nur eine milde Strafe droht. "Es ist nicht richtig, ihn davonkommen zu lassen", sagte er dem Nachrichtensender NDTV. "Wir wollen, dass alle sechs Beschuldigten hängen." Die Staatsanwaltschaft kündigte Einspruch gegen die Entscheidung des Jugendgerichts an.
Vorverfahren hinter geschlossenen Türen fortgesetzt
Das Schnellgericht in Neu-Delhi lehnte am Montag einen Antrag der Verteidigung ab, bei einem weiteren Beschuldigten zu prüfen, ob er minderjährig sei. Bei einer Anhörung im Vorverfahren äußerten sich die Anwälte der fünf volljährigen Verdächtigen hinter verschlossenen Türen zur Anklageschrift. Bereits in der vergangenen Woche hatte die Staatsanwaltschaft ihre Punkte vorgebracht.
Die nächste Anhörung ist für Dienstag geplant. Der eigentliche Prozess beginnt erst, wenn das Gericht entschieden hat, welche Anklagepunkte zugelassen werden. Ein Datum dafür steht weiterhin nicht fest.
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