Inderin vergewaltigt

Verteidiger: “Folter bei Verhör, Beweise sind manipuliert”

Ausland
10.01.2013 11:25
Der Anwalt von drei Vergewaltigern einer jungen Inderin wirft der Polizei vor, zur Erzwingung von Geständnissen Foltermethoden angewandt zu haben. "Alle Beschuldigten wurden heftig geschlagen", sagte der Verteidiger Manohar Lal Sharma am Donnerstag. "Meine Mandanten wurden gezwungen, sich zu Verbrechen zu bekennen, die sie nicht begangen haben", fügte er hinzu.

Sharma äußerte sich vor dem Gerichtsgebäude in Indiens Hauptstadt Neu-Delhi, in dem die Angeklagten zu einer zweiten Anhörung erscheinen sollten. Insgesamt fünf Männer zwischen 19 und 35 Jahren sind angeklagt. Ein sechster, minderjähriger Verdächtiger soll vor ein Jugendgericht gestellt werden. 

Den Männern wird vorgeworfen, Mitte Dezember eine Studentin vergewaltigt und schwer misshandelt zu haben. Die 23-Jährige starb Ende Dezember an den Folgen des Angriffs.

Verteidiger ortet "manipulierte Beweise"
Dem Anwalt zufolge seien seine Mandanten mit Eisenstangen misshandelt und somit Geständnisse erpresst worden. "Ich komme gerade aus dem Tihar-Gefängnis, nachdem ich einen der Beschuldigten getroffen habe", sagte Sharma. "Er ist während des Verhörs brutal gefoltert worden." Viele Details, die die Polizei bekannt gab, seien frei erfunden. "Die Ermittler waren unter Druck, den Fall schnell zu lösen. Das sind manipulierte Beweise. Es beruht alles auf der Basis von Hörensagen und Vermutungen."

Zudem beschwerte er sich, dass die Verdächtigen in den vergangenen Wochen ohne Rechtsbeistand verhört worden seien. Dies könnte im Fall einer Verurteilung Grund für eine Berufung sein, mutmaßen Experten.

Laut Sharma werden sich seine drei Mandanten in dem Prozess nicht schuldig bekennen. Indische Medien berichteten, dass sich die beiden anderen Verdächtigen schuldig bekennen und als Belastungszeugen aussagen wollen, um eine geringere Strafe zu bekommen. 

Angeklagten droht Todesstrafe
Der Mordprozess soll vor einem Schnellgericht durchgeführt werden. Den fünf volljährigen Beschuldigten droht die Todesstrafe.

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