Es ist eine wiederkehrende Frage: Warum sitzen manche mutmaßlichen Täter bereits vor ihrem Prozess im Gefängnis und andere nicht? Über die Gründe der Untersuchungshaft, Besonderheiten bei Jugendlichen und mögliche Haftentschädigung, hat die „Krone“ mit Anwalt Sascha Flatz gesprochen.
In Österreich gibt es drei Gründe, warum ein Haft- und Rechtsschutzrichter Untersuchungshaft verhängen kann: Fluchtgefahr, Verabredungs- und Verdunkelungsgefahr und Wiederholungsgefahr. Trifft eines davon zu, wandert der Beschuldigte in der Regel in ein Gefangenenhaus des zuständigen Landesgerichts – einen dringenden Tatverdacht braucht es jedoch immer.
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